Übernimmt die Gebäudeversicherung die Wasserschaden, die durch geplatzte Armatur in vermieteter Eigentumswohnung entstanden sind?
Armatur ist geplatzt und da es nachts passiert ist, war ganze Wohnung unter Wasser. Untere Wohnung ist auch betroffen. Die Hausverwaltung meint, dass es Sondereigentum ist und deshalb die Gebäudeversicherung nicht zuständig. Ist es richtig? Welche Versicherung ist für Trocknung, Renovierungsarbeiten in der Wohnung und unterer Wohnung zuständig?
5 Antworten
Ihre Hausverwaltung hat keine Ahnung, natürlich ist die Gebäudeversicherung zuständig, z.B. für die Trockung von Fußböden oder Wänden.
Es kann natürlich auch der Hausrat in den Wohnungen betroffen sein, das geht dann via Hausratversicherung.
Also der Wohngebäudeversicherung melden, dann klärt sich alles so oder so. Es handelt sich hoffentlich um "bestimmungswidrigen Austritt von Leistungswasser".
Tut sie.
... bei uns aber nicht, wenn es vom ET ist. Dann ist die Hausrat zuständig. Auch wenn darunter noch der alte Teppich liegt.
Alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört in die Gebäudeversicherung. Natürlich müssen diese Werte auch in der Police berücksichtigt werden. Hausrat ersetzt nur LOSES INVENTAR
... eben, und Laminat auf Teppich ist lose, so jedenfallls die Provinzial hier bei uns.
Es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Das ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt.
Wenn jemand dafür verantwortlich st, wird er in Regress genommen.
Zuständig sind zwei Hausratversicherungen und die Gebäudeversicherung!
Keinesfalls zuständig (sofern du nicht selbst an den Armaturen manipuliert hast) irgendeine Form von Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
P.S.: Ihr solltet eine neue Hausverwaltung wählen; in der alten arbeiten unfähige Knallköpfe.
... welche Hausverwaltung? ... ist es der Verwalter, der so etwas meint? ... dann setze ihn auf den Topf und beachte, die Schäden am Gebäude ordnet die VGV, die ja jeder ET auch bezahlt, und die am Hausrat, ordnet eben die Hausrat. Alles eigentlich Alltag und einfach, so jedenfalls in unseren Hütten.
Sache der Gebäudeversicherung; einschließlich Nachsorge.
Und was ist mit Renovierungsarbeiten (Laminat in der Wohnung ist kaputt und in der unteren Wohnung sind Tapeten abgegangen). Übernimmt das nicht Gebäudeversicherung (als Folgeschaden)?