Übernimmt das Job center Stromschulden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau mal was ich für Dich gefunden habe, hört sich doch gut an oder ???????

Übernahme von Stromschulden bei SGB II- Empfängern

Gem. § 22 Abs. 5 SGB II können bei SGB II- Empfängern Schulden, insbesondere Stromschulden, übernommen werden. Voraussetzung ist hier, dass Kosten für die Unterkunft bewilligt wurden und die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Dem zuständigen Amt wird bei seiner Entscheidung somit grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, ob die Schulden übernommen werden.

Nach Ansicht des Sozialgerichts Hildesheim (Beschluss vom 04.09.2009, Az.: S 43 AS 1610/09 ER) sollen Stromkostenschulden vom Amt verpflichtend übernommen werden, wenn im Haushalt des Leistungsempfängers Kleinkinder wohnen. Diese Verpflichtung sei selbst dann gegeben, wenn der Leistungsempfänger durch ein eigenes missbräuchliches Verhalten die Schulden herbeigeführt hat. So hatte auch zuvor bereits das Sozialgericht Bremen (Beschluss vom 10. Feb 2009, S 21 AS 6/09 ER) entscheiden. Dieses führt aus, dass Schulden übernommen werden sollen, wenn dies notwendig ist und ansonsten Wohnungslosigkeit droht oder die Wohnung z.B. bei Abstellen des Stroms nicht mehr bewohnt werden kann.

Quelle

http://www.jurablogs.com/de/bernahme-stromschulden-sgb-ii-empfaengern

forward4you  08.04.2015, 17:40

Es gibt noch sehr nette Menschen....

DaniMo1982 
Beitragsersteller
 06.06.2011, 10:37

Vielen lieben Dank. Ich möchte das Geld ja nicht geschenkt haben. Ich will ja zurückzahlen. Nur kann ich es leider nicht auf einmal. Aber mit dieser Info im Petto lässt es sich schon ganz anders beim Amt auftreten. Dann können die mich zumindest nicht sofort abwimmeln. Danke nochmal

Pifendeckel  06.06.2011, 10:40
@DaniMo1982

ich würde mich für Dich freuen und besonders für die Kleine, wenns klappt.

Biggi1963  06.06.2011, 12:43
@Pifendeckel

Wieder mal ein verdientes Sternchen für Dich, Glückwunsch, Sophia

Gina02  06.06.2011, 10:37

Gratuliere Dir ganz ♥lich zum Stern, Pifi!

Pifendeckel  06.06.2011, 10:38
@Gina02

Danke Gini

Pifendeckel  06.06.2011, 10:36

Vielen Dank für das Sternchen.

Viel Glück wünscht Sophia

Aus der Fachanweisung des Jobcenters zu § 24 SGB II:

(4) Stromkosten sind, soweit es sich nicht (auch) um Aufwendungen für Heizung handelt, Bestandteil des Regelbedarfs. Erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung sind daher grund-sätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für aufgelaufene Stromschulden.

(5) In diesen Fällen kommt eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 aber in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann. Auf „andere Weise“ kann der Bedarf z. B. auch gedeckt werden, indem die Leistungsberechtigten eine Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen vereinbaren.

(6) Droht wegen der Stromschulden die Sperrung der Stromversor-gung kann eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage (siehe Rz. 24.2) vorliegen, so dass vorrangig Leistungen im Rahmen des § 22 Absatz 8 in Frage kommen.

...

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-24----11.04.2011.pdf

Du kannst versuchen beim Jobcenter ein Darlehen zu bekommen. Generell solltest Du eine Schuldnerberatung aufsuchen, damit Du nicht wieder in ähnl. Situationen kommst. Immerhin hast Du Verantwortung für Deine Tochter. bevor andere Schulden etc. bezahlt werden IMMER Miete und Energiekosten ggfs Wasser wenn nicht in der Miete enthalten ZUERST bezahlen!!

DaniMo1982 
Beitragsersteller
 06.06.2011, 10:34

Genau das war ja mein Fehler, ich hab zuerst die anderen Schulden getilgt, weil es da schon eng wurde, in der Hoffnung, das sich der Energieversorger auf eine Ratenzahlung einlässt. Was natürlich sehr dumm war, wie es sich im Nachhinein rausstellt- Danke

Lebensschule  06.06.2011, 10:36
@DaniMo1982

Mit dem Giesskannen-Prinzip bringen sich die meisten Schuldner in noch grössere Schwierigkeiten!!

Grundsätzlich übernehmen Sie das nicht, wenn man aber Nachweisen kann das keine Ratenzahlung oder ähnliches möglich ist übernehmen Sie es Darlehensweise.

DaniMo1982 
Beitragsersteller
 06.06.2011, 10:31

Danke, ich werde es dort mal versuchen.

in der regel übernehmen sie das nicht. Aber du kannst ein Darlehen evtl. bekommen oder bei deinem Stromanbieter versuchen ratenzahlungen zu je 50 Euro zu zahlen. Das Jobcenter übernimmt dies nicht, da es dein eigener Verbrauch ist und du leider deswegen auch dafür schuldig ist.

Ebenso ist dies ja auch bei den Betriebskosten so. Wenn man dort was nachzahlen muss muss man es alleine, bekommt mann allerdigns etwas raus wollen die es sofprt haben. Naja, du kannst auf jeden Fall eine Kopie deiner Stromrechnung machen und dies zusammen mit einen Schreiben an das Jobcenter schicken - mit der Bitte um Übernahme bzw. Darlehensgabe.

Mehr als ein Nein können sie dir auch nicht geben.