JobCenter Jahresabrechnung Problem
Hallo Freunde!
hab hier ein großes Problem. Ich war mit der Jahresrechnung Gas beim Job Center. Auf der Jahresrechnung hatte ich ein Guthaben von ca.300€ Das hat die Stadtwerke aber direkt einbehalten da ich anscheinend noch Rechnungen bei Strom offen hatte. Bin aber schon seit geraumer Zeit mit Strom woanders. Jedenfalls behält das Job Center jetzt genau diese 300€ von mir ein da die wahrscheinlich denken das ich sie hätte. Das heißt ich habe 100€ für den kommenden Monat, das reicht hinten und vorne nicht. Allein meine Rechnungen Strom, DSL, Handy usw. beziehen sich auf knapp 70-80€ Hatte noch nie solch ein Problem und bin mit der Sache überfordert. Wie gehe ich am besten vor? Es wäre überaus nett wenn ihr helfen könntet.
5 Antworten
Widerspruch gegen die Anrechnung, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und ggf. Klage.
Angerechnet werden darf nur tatsächlich zugeflossenes, verfügbares "Einkommen". Ist dir das Guthaben nicht zugeflossen und mindern sich die Kosten der aktuellen Unterkunft in Folge des Guthabens nicht tatsächlich, darf das Jobcenter solange nicht anrechnen, bis die Frage geklärt ist, ob die Stadtwerke Gasguthaben mit Stromguthaben auf diese Art verrechnen dürfen.
Ist ein typischer Grenzfall, der vom Gesetzgeber zumindest im Rahmen des SGB II und der Fachlichen Hinweise nicht eindeutig geregelt ist; von der Gesetzeslogik her kann man beide Positionen - Anrechnung und Nichtanrechnung - vertreten; da aber das zentrale Anliegen des Gesetzes die Bedarfsdeckung ist, spricht zunächst Einiges für die Nichtanrechnung, wobei es dem Jobcenter frei steht, etwaige Ansprüche gegen die Stadtwerke an sich überzuleiten.
Hier würde ja auf Umwegen, der Steuerzahler für die Strom-Schulden aufkommen.
Andererseits geht es im Alg2 zentral um Bedarfsdeckung; und Geld, über das er nicht verfügen kann, kann er auch nicht zur Bedarfsdeckung einsetzen.
Insofern ist die Lage alles andere als klar.
Wie sieht so ein Widerspruch aus?
Widerspruch / Muster
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-widerspruch.html
Eigentlich behalten die Stadtwerke ein Guthaben nicht ein, mit den nächsten Abschlagszahlungen wird das vorhandene Guthaben aufgeführt - welches dann aufs Konto überwiesen werden kann oder man lässt es verrechnen. Selbst wenn du offene Stromrechnungen bei Ihnen hast, müsstest du es wissen, denn sie sind nicht zimperlich und verschicken zeitnah Mahnschreiben raus - die solltest du haben, es sei denn du hast sie nicht ungeöffnet weggeworfen (was Einige auch gerne tun).
Wenn man mal nicht zahlen kann aus diversen Gründen, dann tu dir selber den Gefallen und nehme Kontakt mit den Leuten auf und vereinbare deine Zahlmöglichkeiten, sie sehen deine Bereitschaft zu zahlen und dir bleiben die Mahngebühren erspart.
http://www.plasma-spenden.de/wo-spendet-man-plasma/ ------ wohnst du in der Nähe einer dieser Stadt - dann erkundige dich vor Ort - dieses verdiente Geld musst du nirgendwo angeben. Alles Gute
Wenn die Stadtwerke das Guthaben mit deinen Schulden verrechnet haben, gilt das trotzdem so, als ob dir das Geld zugegangen wäre,
Sonst würde ja indirekt der Steuerzahler deine Schulden zahlen.
Wenn es sich um 300 € handelt, wirst du diese in der nächsten Periode in Raten zurück zahlen müssen. Bzw. wird deine Leistung im rechtlich möglichen Rahmen gekürzt.
Wenn die Stadtwerke das Guthaben mit deinen Schulden verrechnet haben, gilt das trotzdem so, als ob dir das Geld zugegangen wäre,
Nein.
Und warum wird nichts gegen die Stadtwerke unternommen? Sollen wir hier für dumm verkauft werden? Es bestehen keine Forderungen, so ja die Frage, nur anscheinend, was das auch immer sein mag. Keine Rechnungen, keine Zahlungen. Doch ganz einfach. Und das Jobcenter hat doch den Strom auch schon bezahlt, mit dem Bedarf, oder?
Natürlich bestand noch eine Forderung. Da aber die Stromrechnung vom Regelsatz gezahlt werden muss, hat die Stadtwerke verrechnet. Motto: Was man hat, hat man.
Da nützt es auch nichts, wenn man den Anbieter wechselt (Wenn man dann überhaupt einen findet)
@schleudermaxe
Seit wann zahlt denn das JobCenter die Stromrechnung?! Die muss man immer noch von der Regelleistung zahlen!
Hier würde ja auf Umwegen, der Steuerzahler für die Strom-Schulden aufkommen.
Für die Stadtwerke handelt es sich um den gleichen Kunden, der sowohl Schulden, als auch ein Guthaben hat und verrechnet dann natürlich. Zumal er den Anbieter gewechselt hat und ihm mit Stromsperre nicht mehr beizukommen ist.