Hat ein Häftling das Recht, alleine zu duschen?
kann mich da mal einer aufklären ? würde mich nur mal so interessieren, weil man ja immer von Gemeinschaftsduschen liest mit der Gefahr, vergewaltigt zu werden.
7 Antworten
Also erstens: Diese uralten Vorurteile sind völlig übertrieben. Niemand wird in einer JVA Dusche vergewaltigt!
Wenn jedoch Mithäftlinge heraus bekommen, dass jemand wegen Vergewaltigung ( vor allem von unter 18 jährigen ), Kindesmissbrauch jeglicher Art, Kindermörder usw. einsitzt, wird es dunkel!
Das hängt vermutlich von der Situation ab.
" weil man ja immer von Gemeinschaftsduschen liest mit der Gefahr, vergewaltigt zu werden."
Das reicht als Begründung nicht aus.
Sollte eine Gefahr bestehen - zum Beispiel durch vorherige Übergriffe - dann hat der Häftling sicherlich ein Recht darauf.
Ich weiß aber nicht, ob in Deutschland eine allgemeine Regelung existiert, die allen Häftlingen grundsätzlich solche Freiheiten einräumt.
Ich kann nur was zu Holstenglasseis Hamburg (U-Haft) sagen: 1x pro Woche wird man zur Gruppenduschzelle geführt. Nach 15 Min. wird die nächste Gruppe dort eingeschlossen und man selbst wieder in die eigene 9qm Zweimannresidenz...
P.S. Extrawürste gibt es dort nicht!
In Deutschland ja , nicht täglich auch nicht mehr als 15 min ;) .
Ich brauch meistens 5 xD
Dann bleib auch schön brav, damit du nicht in die missliche Lage kommst. Ich meine ein Strafvollzug ist kein Ferien- oder Kuraufenthalt, sondern es ist eine Strafe. Da darf man ohne weiteres mit Unanehmlichkeiten rechnen.
Ich denke schon, ich meine auch da wären Menschenrechte beeinträchtigt wenn es nur gemeisncahftsduschen gäbe? Die modernen Gefängnisse sind ja auch nciht mehr das was sie mal waren, wo man früher noch reine strafen verteilt hat findet man heute eher soziale therapiezentren.
puh 15 min würden mir nicht reichen oo