Über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung. Warum?
Hallo, ich habe heute Meine Einkommenssteuererklärung für d Jhr 2010,2011 und 2012 zurückbekommen
mit der Erläutung: Über die Verwendung des Guthabens erhalten sie eine besondere Mitteilung!
Hab schonmal ein bisschen gegoogelt aber nix verwertbares gefunden. Bin in keiner Insolvenz oder so. Es steht auf allen drei Bescheiden der selbe Text. Habe zwar noch KZF steuer offen, dann wuerde das ja aber nicht auf jedem bescheid stehen oder? Weil meine Rückerstattung ist jedes Jahr deutlich höher als meine KFZ Steuerschulden Jemand Erfahrung?
Bitte um rat!
2 Antworten
Dieser Text kann aus 2 Gründen auf dem Bescheid erscheinen:
- ein Bearbeiter in der Finanzkasse hat eine Erstattungssperre im Konto abgelegt oder
- der Bearbeiter im Veranlagungsbezirk (VTB) hat eine Sperre der automatischen Erstattung erfasst.
Eine Sperre durch einen Bearbeiter in der Finanzkasse wird veranlasst, wenn dem Finanzamt (Finanzkasse) eine Pfändung, Abtretungs- oder Aufrechnungserklärung vorliegt (also wenn Du z. B. Schulden bei jemand Anderem hast).
Wenn Du keine Schulden hast, die gepfändet wurden bzw. wenn Du eine evtl. Einkommensteuererstattung nicht abgetreten hast, dann vermute ich, dass die Sperre durch den Bearbeiter im VTB veranlasst wurde.
Da noch nicht klar ist, ob es in den einzelnen Veranlagungszeiträumen (2010 bis 2012) nur zu Erstattungen kommt, wurde eine entsprechende Sperre gesetzt. Gleichzeitig wird die Finanzkasse in solchen Fällen angewiesen das Guthaben mit einer evtl. Nachzahlung zu verrechnen.
Der Grund ist einfach nachzuvollziehen.
Denn während die Erstattung am gleichen Tag angewiesen wird an dem der Steuerbescheid erlassen wird, wird die Zahlung des Betrages erst 1 Monat nach Erstellung des Bescheids fällig.
Warum also erst einen Betrag in voller Höhe erstatten und dann den Steuerpflichtigen auffordern 4 Wochen später einen Betrag wieder zu zahlen bzw. im Falle der Nichtzahlung dem Geld hinterherzulaufen?
Dann hat das Finanzamt Gründe, das Geld nicht sofort zu erstatten. Zum Beispiel offene Kfz Steuer.