über die rote Ampel gelaufen?
Hallo, Ich wurde heut von dem netten ordnungsamt erwicht wie ich über die rote ampel ging. Sie hat mein perso bekommen und was ich sah das sie sich meinen nachnamen auf i.ein stück papier schrieb. Ich hab lang mit ihr geredet .. zum schluss meint sie es kommt nachhause.. meine frage: kann es sein das sie es nur so gesagt hat? Weil sie hat ja keine daten aufgeschriebn die mich identifizieren und einen beleg gab sie mir auch nicht..? Und ist es gleichbrrechtig ob ein 17jähriger oder volljähriger die ampel überquert?
Vielen dank im vorraus.
22 Antworten
Sie wird sich schon ein paar Daten oder zumindest deine Personalausweis-Nr. notiert haben. Wenn nicht, bleibt es vielleicht bei einer Ermahnung. Wahrscheinlicher ist aber, dass du in den nächsten Wochen Post vom Ordnungsamt bekommst. Kostet dich wohl dein Liebstes (Geld). Und ja, es ist eigentlich egal wie alt du bist. Bei Rot über die Ampel fahren (Fahrrad / Auto) kann zu Punkten in Flensburg führen, auch bei Fahrradfahrern, wenn sie einen Führerschein haben oder zu einem späteren Beginn der Führerscheinprüfung.
Hab ich ja auch nicht behauptet ;) Hab von Fahrrädern und Autos gesprochen.
137100 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage: 5,00 €, ein Punkt.
137101 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall: 10,00 €, ein Punkt.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Punkte gibt es erst im Bußgeldbereich und der beginnt bei 40 Euro. Deshalb ist im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog die entsprechende Angabe in Klammern gesetzt : "( A - 1 )"
Hier handelt es sich lediglich um ein Verwarnungsgeld, das bei fristgerechter Zahlung ohne weitere Folgen bleibt.
Sonst ist es aber richtig.
Hm, bedauerlich, hier könnte es ruhig gleich einen Punkt geben. Trotzdem, danke für die Aufklärung!
Sie hat doch was aufgeschrieben...und was meisnte wofür sie den perso sehen wollte...schonmal gehört das da die Adresse draufsteht?!
Wird vermutlich ein kleines Bußgeld kommen...kein Grund zur Sorge, aber das nächste mal nach links und rechts gucken vor dem gehen...nicht wegen den Autos, sondern wegen den Beamten :D
Sollte eig. egal sein wie alt du bist. Nur unter 16 zahlen deine eltern eben für dein "Verbrechen"...
Nur unter 16 zahlen deine eltern eben für dein "Verbrechen"...
Warum sollten sie das tun?
Sie hat keine adresse aufgeschrieben das ist es ja? Kann sie nur durch meinen namen mir ein bussgeldbescheid schicken?
Anhand der Ident-Nummer findet man alles über dich raus, sogar wenn du mal ein Eis nicht bezahlt hast...
Sie hat keine adresse aufgeschrieben das ist es ja? Kann sie nur durch meinen namen mir ein bussgeldbescheid schicken?
Es gibt ein Einwohnermeldeamt.
@ stelari:
Anhand der Ident-Nummer findet man alles über dich raus, sogar wenn du mal ein Eis nicht bezahlt hast...
In welcher Welt lebst Du denn?
normalerweise kostet das 5 Euro Bußgeld, wenn man als Fußgänger bei Rot über die Straße geht,
Falsch. Lies mal § 24 Abs. 2 StVO!
Gilt für ALLE verkehrsteilnehmer!
Dann lies mal § 130 ff dort stehts wörtlich drin
Lies mal § 24 Abs. 2 StVO
Hmm...
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Ahja. :D StVG wäre richtig. ;)
TinaHausten hat aber schon recht: nur 5 € kostet es, leider...
Aber @Tina welchen § 130 in welchem Gesetz meinste denn? Weder StVG noch StVO haben so einen §. ;)
Bußgeldkatalog § 130 ff
Der Bußgeldkatalog hat keine Paragraphen
Auch als Fußgänger bist du Verkehrsteilnehmer udn es gilt auch für dich die StVO.
§ 24 StVO -Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Bei Rotlichtverstößen kann noch ein Pünktchen in Flensburg dazu kommen...ja auch als Fußgänger!
Und unabhängig vom Alter!
Hm, in § 24 StVO Abs. 2 steht:
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Ich denke du meinst sicher § 24 Abs. 2 StVG ;)
Vielleicht war auch ein Rollstuhl im Spiel... ? ;)
Bei Rotlichtverstößen kann noch ein Pünktchen in Flensburg dazu kommen...ja auch als Fußgänger!
Nein, nicht für Fußgänger. Denn es droht nur ein Verwarnungsgeld, Punkte gibt es aber erst bei Bußgeldern ab 40€.
Fußgänger bekommen in dem Fall keine Punkte da nur ein Verwarnungsgeld verhängt wird.