Über rote Ampel gefahren und es hat zweimal geblitzt!
Hallo,
ich hatte es heute etwas eilig, auf den Weg zum Arbeitsamt.
Jedenfalls die Ampel war Rot, und es hat*zweimal geblitzt. Die Ampel war schon etwas länger rot, aber es war alles frei !!!
Kann es sein, dass der Blitzer durch die Vorderachse und die Hinterachse ausgelöst wird?
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich Post bekomme?
14 Antworten
ich hatte es heute etwas eilig, auf den Weg zum Arbeitsamt.
Diesen und andere Wege wirst Du wohl demnächst zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen müssen. Dir droht Folgendes:
- 200€ Bußgeld
- 4 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- 28,50€ Gebühren
Darüber hinaus auch Probezeitmaßnahmen wenn diese noch besteht.
Eine Rotlichtüberwachungsanlage wird beim Überfahren der Kontaktschleife ausgelöst die zwischen Haltelinie und Schutzbereich der Ampel in der Straße eingelassen ist. Es blitzt 2x um nachweisen zu können das in den Schutzbereich eingefahren wurde.
mit mir ist es heute so ähnlich passiert...es tut mir sooo schrecklich leid und bereue es sehr....ist das wahr , dass ich so einen hohen bußgeld zahlen muss...können die nicht ein auge zudrücken...
und noch genauer: das erste bild zeigt, DASS du bei ROT über die Haltelinie gefahren bist, das zweite kurze zeit später, OB du in den Schutzbereich eingefahrn bist.
wenn du rechtzeitig vor dem schutzbereich angehalten hast/hättest, hätte das nach neuem recht streng genommen nicht mehr als Rotlichtverstoß gegolten, weil du den querenden Verkehr nicht wirklich behindert hättest.
Das 2 x blitzen ergibt sich durch überfahren der Haltelinie 1x und das hineinfahren in die Straße dann das 2x blitzen.
Dann wirst wohl abwarten müssen bis du Post bekommst 200-300 € Bußgeld, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht kann man den Artikel mit einen aktuellen Artikel wieder aufwerten:
Im Regelfall ist der Ampelblitzer an der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht. Ausgelöst wird er, wenn ein Auto über die Induktionsschleifen fährt. Wichtig dabei ist, dass immer zweimal geblitzt wird. Nur so wird unterschieden, ob es sich um einen Rotlichtverstoß handelt, oder lediglich um einen Haltelinienverstoß.
Beim Überfahren der Haltelinie wird der erste Blitzer ausgelöst, der zweite erst beim Eintreten in den Schutzbereich. Sollte der Fahrer nach dem Überqueren der Haltelinie stehen bleiben, wird ihn kein Bußgeldbescheid zu Hause erwarten. Sollte der Verkehrsteilnehmer allerdings weiterfahren, kann anhand der beiden Fotos sogar berechnet werden, wie schnell dieser gefahren ist. Damit kann auch erkannt werden, ob der Fahrer mutwillig die rote Ampel überfahren hat, oder aufgrund eines Staus noch im Schutzraum der Ampel war.
Mehr dazu in diesem Artikel: https://www.expertehilft.de/bussgeld/rotlichtverstoss/rote-ampel-ueberfahren-geblitzt-was-nun#Wie_funktionieren_Ampelblitzer
Vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen.
Viel Erfolg!
2 Blitze um zu schauen, ob Du gefahren bist oder nicht. Kann ja auch sein, dass Du einem Krankenwagen platz gemacht hast und so in den Kreuzungsbereich einfahren musstest. Da die Ampel länger als 1 Sekunde Rot war, ist Dir ein Fahrverbot sicher. Wenn alles frei war, hast Du Glück, denn mit Gefährdung wäre es noch teurer.
So kommt wahrscheinlich folgendes auf Dich zu:
Rotlicht länger als eine Sekunde: Folge: Bußgeld 200,00 €, 4 Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot Zu finden unter Qualifizierter Rotlichtverstoss
Tipp
Wird seitens der Behörde der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes erhoben und droht ein hohes Bußgeld bzw. ein Fahrverbot, sollte der Betroffene zur Sache selber zunächst keine Angaben machen. Dieses Recht steht ihm zu. Ergeht sodann ein Bußgeldbescheid, besteht die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen seit seiner Zustellung Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einzulegen. Spätestens ab dem Zeitpunkt des Zuganges sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Nur ein Rechtsanwalt hat nämlich die Möglichkeit Einsicht in die behördliche Akte zu nehmen. Diese kann dann auf entlastende Tatsachen überprüft werden, die sich dort nicht selten finden. So kann sich beispielsweise aus den Unterlagen ergeben, dass die Messung falsch durchgeführt wurde, die Anlage nicht geeicht oder die vorangegangene Gelbphase zu kurz bemessen war. Im Einspruchsverfahren oder einem weiteren Verfahren kann dies zum Wegfall der Sanktion bzw. zu deren Reduzierung führen.
Naja § 49 OWIG sagt zwar, dass der Betroffene Einblick nehmen kann, jedoch wird dem Antrag auf Akteneinsicht eines Betroffenen in den seltensten Fällen entsprochen (zu hoher Verwaltungsaufwand etc). Daher bekommt die Akte fast immer ein Anwalt oder Rechtspfleger.
Was die falsche Messung angeht durchaus möglich. Wartungsintervall nicht eingehalten, oder Gelbphase zu kurz etc. Ein Versuch ist es allemal wert. Jedoch nach Beschreibung des obigen Falles eher hinfällig, da länger als 1 Sekunder Rot war.
Warum sollte der Verwaltungsaufwand bei einem Betroffenen höher sein als bei einem Anwalt? Oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Ein Anwalt erhält eine Kopie der Akte zugesandt während dem Betroffenen Gelegenheit zur Einsichtnahme auf der Behörde gegeben wird - Verwaltungskosten hier gleich Null.
Wer die Messung anzweifelt hat die Kosten für einen Anwalt und auch einen Sachverständigen zu tragen, ohne gesicherte Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung ist das eine gewagte Aktion...
Da gebe ich Dir durchaus Recht. Ich habe aber selbst dort gearbeitet und habe wie auch alle eine Kollegen nie einem Antrag stattgegeben, denn zum einen muss die Akte rausgesucht werden, dann muss während der Akteneinsicht jemand immer dabei sein und noch Zeit dafür haben. Wir haben die Akte immer zum Anwalt im Original versandt gegen Unterschrift. Von daher. Es bleibt obigen Fragesteller jedoch selbst überlassen was er tut. Bei einer Rechtsschutzversicherung würde ich das machen vor allem dann, wenn es um ein Fahrverbot oder FS - Entzug wegen zu vieler Punkte geht. Je länger man sowas hinauszögert, desto eher sind andere Punkte verfallen etc.
Natürlich kommt es auch immer darauf an was man eigentlich erreichen möchte, Verhältnis Aufwand - Nutzen.
Und §49OWiG wird möglicherweise auch unterschiedlich ausgelegt, eine einheitliche Handlungsweise ist ja nicht vorgegeben.
Dem stimme ich zu. Jedoch folgen die Gericht fast immer der Auffassung der Kommune.
Die Ampel war schon etwas länger rot, aber es war alles frei !!!
Legitimiert das neuerdings über rote Ampeln zu fahren?? Nicht wirklich!!
2x blitzt es, damit niemand behaupten kann "aber ich bin nur ein klein Wenig über die Haltelinie gefahren, hab dann aber komplett angehalten", denn auf dem 2. Bild sieht man dann die "fortschreitende Bewegung des Fahrzeugs" und die Geschwindigkeit ist ja auch mit angegeben. Daraus kann man eindeutig schließen, ob derjenige weitergefahren ist oder nicht. Ist die Ampel länger als 1sec auf rot, dann geht man nicht mehr von einem Versehen aus und der Spass wird
200€ + Gebühren + 4 Punkte+ 1 Monat Fahrverbot kosten.
Mit nachgewiesener Gefährdung (anderer Verkehrsteilnehmer) sogar
320€ + Gebühren + 4 Punkte+ 1 Monat Fahrverbot.
zzgl. Probezeitstrafen/-maßnahmen.
Stimmt nicht, siehe §49 OWiG
Was bei fest installierten Anlagen aber äußerst selten der Fall sein dürfte.