Wie komme ich an einen Sozialbetreuer? Welches Amt ist dafür zuständig?
Ich will unbedingt zu Hause ausziehen, da meine Wohnsituation zu Hause prekär ist. Nun brauch eich unbedingt Hilfe, weil ich das alles alleine nicht schaffe. Kann mir hier jemand helfen bzw. eine Auskunft geben an welches Amt ich mich wenden sollte? Ich bin bereits 20 aber darf wegen dem blöden Hartz4 meiner Mutter noch nicht ausziehen, da ich noch Schülerin bin und somit keine Unterstützung erhalte. Danke schonmal!
8 Antworten
ja die Ratschläge von sally2806 sind die Besten-jde Stadt ist etwas andedrs in Ihrer Sozialstruktur und man kann in Deiner Situation ganz schnell einen Betreuer vom Vormundschaftsgericht vorgesetzt bekommen,da Du volljährig bist,es wäre auch sinnvoll wenn Du schon hier mit Deiner Frage offener umgehen würdest,Du musst ja nicht alles hier offen diskutieren,aber evtl. hier ansprechen-ob es an den Eltern liegt-fam.streit oder ob es auch an Dir liegt,dass Du sagst ich habe ein Generationenproblem.Du schreibst Du bist Schülerin-machst Du Dein Abschluss nach auf Privatschule? oder bist Du in einer Berufsbildenden Maßnahme?wenn ja,dann ist auf alle Fälle Dein Arbeitsamt zuständig oder Jobcenter heißt es ja heute, da interssiert kein Mensch ob Deine Mutter Hartz IV bekommt, nur wenn Du ausziehen würdest bekommt Sie weniger Geld-es fragt sich bist Du noch am abschluss nachholen? Denn in beiden Fällen hast Du ja ab 18 Jahren Kindergeldanspruch,das dann auch auf Dein eigenes Konto muss, denn wenn Du Kindergeld bekommst, und bei Muttern wohnst-wird es Ihr auch angerechnet, denn ab 18-bist Du verpflichtet zu Hause auch etwas beizutragen, das heißt, Du willst essen-Wäsche gewaschen bekommen , verbrauchst Strom und Wasser und Taschengeld willst Du auch noch haben, es wäre also gut hier etwas mehr zu sagen,dann kann man Dir präzise Antworten erteilen-ich bearbeite zur Zeit einige solche Fälle.Meine Email:torpiro@hotmail.com-wenn Du nicht hier alles breit treten willst.
Hi,
das du bei den Behörden untergehen könntest, kann immer passieren. Es liegt leider an Dir, dort immer und immer wieder für deine Rechte Druck zu machen. Und genau deswegen solltest Du mit deinem Hausarzt sprechen, deinem Therapeuten (beide wegen der Diagnosen), mit deiner zuständigen Arge (erhälst du denn Leistungen?), frage beim Jugendamt nach und oder kannst du sogenannte telefonischen Seelsorgen kontaktieren, denn die haben auch all die Kontakte und wissen, was zutun ist.
Du kannst Dich auch eine Sozialberatungsstelle in deinem Ort wenden. Wichtig hierbei, die dürfen kein Geld nehmen! Wahrscheinlich, merke ich gerade, ist Dieses am Besten, denn Die können alles auch gut koordinieren.
Was verstehst Du unter einem Sozialbetreuer? Jemand, der den Ämtern erklärt, dass Du ausziehen mußt und das sie die Kosten dafür übernehmen müssen? So etwas gibts nicht. Wenn Deine Mutter Dich rauswerfen würde, dann müßte die Arge Dir eine Wohnung finanzieren. Aber nicht, nur weil Du ausziehen möchtest.
Ähm nein, so ein Schreiben habe ich schon fertig. Ich hab nur absolut keine Ahnung welches Amt für mich zuständig ist. Überall weisen sie mich weiter. Mir scheint, dass von denen nur wenige wirklich Ahnung haben ~
Der ASD(Allgemeiner Sozialer Dienst) ist für Menschen, die in Not sind und sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Eine Auszubildened, die ausziehen möchte, fällt nicht in den Tätiglkeitsbereich. Es sei denn, die Umstände bei Dir zu Hause sind unhaltbar. Ist es denn so? Wo liegt das Problem?
Ich war 2-3 Monate in stationärer Therapie und hier zu hause bin ich wieder im selben Teufelskreis.
Ich kenne Deine Diagnose nicht, aber ich würde Dir raten, von Deinem Therapeuten eine Bestätigung einzuholen, dass ein dauerhafter Aufenthalt in den alten Strukturen, Deine Gesundung gefährden kann. Damit geh am Besten zur Arge. Die müssen das akzeptieren. Sollte das nicht der Fall sein, kannst Du noch zur Caritas gehen, die vermitteln in solchen Fällen die zuständigen Personen. Viel Glück und alles Gute!
vielen Dank für deinen guten Rat! :)
Gern geschehen! :0)
Du musst das mit der ARGE absprechen. Sie muss dem Auszug zustimmen, wenn der Betroffene (also du) aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann ( §22 Abs. 2 SGB II). Du hast einen eigenen Anspruch auf Hartz IV. Wenn du aber ohne Zustimmung der ARGE ausziehst, bekommst du nur 80% der Regelleistung und keine Kosten für die Unterkunft.
Ich hab nur einfach echt Angst, dass das dort untergeht oder einfach abgetan wird. Und ich weiß von einer Mitpatientin, dass sie auch sonen Betreuer hatte, der ihr dann auch noch mit dem Umzug bzw, den formalen Dingen geholfen hat. Und sie war total zufrieden aber sie wusste nicht mehr wie sie den bekommen hat.
ich kann dir zwar nicht versprechen, dass du nicht an den falschen gerätst, aber zu den (kommunalen) Aufgaben der ARGE gehört auch die psychosoziale Betreuung. Wenn du da kein Glück hast, versuch es beim Jugendamt
Melde Dich mal beim Jugendamt.
Sozialarbeiter...vielleicht heißt es auch so!? Jedenfalls meine ich jemanden, der Menschen in solche Fällen Hilfe anbietet.