Wer ist Schuld bei einem "Brake Check"?

11 Antworten

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Man muss hier zwei Dinge getrennt voneinander betrachten: Die Rechtslage und die Frage der Beweisbarkeit.

Bei einem „Brake Check“ bremst der Vordermann stark ab um den Hintermann zur Bremsung zu nötigen, ohne dass ein Anlass dafür besteht. Hierbei handelt es sich um einen erheblichen verkehrsrechtlichen Verstoß, der auch strafrechtlich relevant sein kann. Aufgrund des stark überwiegenden Verschuldens des Vordermanns wäre sogar eine Haftungsverteilung 100:1 zulasten des Vordermanns denkbar.

Eine derartige Haftungsverteilung setzt allerdings voraus, dass der Hintermann den Geschehensablauf beweisen kann, z.B. durch Zeugen oder Dashcam. Kann er dies nicht, wird die Haftungsquote eher zulasten des Hintermanns ausfallen.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 12:56

Danke dir! Ich glaube Dashcam's sind erst seit kurzem in Deutschland erlaubt, oder?
Also dass man die als Beweismittel nutzen kann.

uni1234  22.08.2018, 13:10
@Mthrlovermerg

Jein. Der BGH hat in einem Einzelfall entschieden, dass die Verwendung in diesem Fall zulässig war. Er hat keine Aussage zur allgemeinen Zulässigkeit getroffen. In einem derartigen Fall könnte man aber wohl davon ausgehen.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 13:12
@uni1234

Verstehe echt nicht warum die das nicht einfach durchwinken... Aber danke dir!

und der vordere ist ohne triftigen Grund langsam gefahren und hat ohne triftigen Grund gebremst.

ausschließlich das Langsam fahren ist eine OWI - ob er ohne Grund gebremst hat, kannst ihm kaum nachweisen.

Du hast den erforderlichen Abstand nicht eingehalten - Pech gehabt; hättest auch wenn möglich überholen können.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 12:52

Gegeben ist aber, dass man eben nicht überholen kann oder darf.

Gut, was wenn er jetzt übertrieben gesagt Standgas in ner 70-er fährt?
Mir kann keiner erzählen dass er das dann aussitzen würde und schön den Abstand beibehält.

Der Auffahrende hat Schuld.

Die Geschwindigkeitsschilder sind eine Höchstgeschwindigkeit. Natürlich darf auch langsamer gefahren werden, nur schneller halt nicht.

Für den Abstand ist der Hintermann zuständig. Du musst so viel Abstand halten, dass Du auch dann noch bremsen kannst, wenn der Vordermann richtig in die Eisen tritt.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 12:47

§3 StVO: (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Auch freiwillige 30er Zonen sind eigentlich nicht erlaubt.

Sonst könnte ich ja theoretisch in der Stadt mit Standgas fahren, solange halt bis mich jemand aus dem Auto zieht und fragt ob ich was geraucht hab.

Seeheldin  22.08.2018, 13:32
@Mthrlovermerg

Wenn jemand 70 fährt und 80 erlaubt sind, ist das keine Behinderung. Und was machst Du, wenn Du ein Fahrzeug vor Dir hast, das gar nicht die Höchstgeschwindigkeit erreicht?

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 13:42
@Seeheldin

Klar, das ist was anderes, ich meine zum Beispiel 80 ist erlaubt und er fährt 50 oder sowas.

Wenn es wegen dem Motor die Geschwindigkeit nicht erreichen kann, dann klar, dann trifft ihn keine Schuld. Geht aber um zwei ganz normale Autos.

Seeheldin  22.08.2018, 14:08
@Mthrlovermerg

Was eine zu niedrige Geschwindigkeit ist, bestimmt aber die Verkehrslage und nicht der Drängler, der schon halb in meinem Kofferraum ist.

Ich bin war vor zwei Wochen auf dem Feldberg. Auf den Straßen dorthin sind zwar 80 erlaubt, wegen der vielen Serpentinen kann man aber die nicht fahren. Mehr wie 60 geht selten. Und natürlich hatte ich wieder einen Drängler hinter mir ...

Wenn es geht, fahre ich mal kurz nebenhin und lass den Drängler vorbei. Ich hänge an meinem Auto. Und letztlich muss ich entscheiden und verantworten, wie ich fahre. Wenn es geht (Autobahn) fahre ich aber auch schon mal Höchstgeschwindigkeit.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 14:10
@Seeheldin

Klar, aber wie gesagt, in meinem Beispiel ist vor dem Vordermann keiner und die Straße ist frei, genauso die Sicht.

Deinen Fall kann ich nachvollziehen, hier in der Gegend gibt es auch 100er Zonen die ich maximal mit 80 fahren kann ohne halb aus der Kurve zu fliegen, da sind mir die Hintermänner egal.

roboboy  22.08.2018, 20:50
@Seeheldin

Ich kenne die Straßen auf dem Feldberg nicht, ich war noch nie da.

Ich kann aber sagen, dass eine Kurve, wo ein 80er Schild dranhängt mit einem richtigen Auto auch mit 80 zu durchfahren sind.

Klar-SUVs kippen um, China-Reifen landen im Straßengraben.

Deshalb gehe ich von gescheiten Autos aus, und wenn man nicht vor G-Kräften wegrennt wie ein ängstliches Kind, kommt man tatsächlich auch weg vom Fleck....

Wer auffährt trägt die Schuld. Ein Auffahrunfall passiert immer aufgrund von mangelndem Sicherheitsabstand.

Der Vorausfahrende darf nicht unnötig bremsen und wenn du auffährst, musst du mal beweisen dass der Vorausfahrende unnötig gebremst hat und das wird schwer.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 12:45

Aber genauso kann man doch auch argumentieren, dass der Vordere nicht beweisen kann, dass er aus einem bestimmten Grund gebremst hat. Oder nicht?

ReiskocherXL  22.08.2018, 12:58
@Mthrlovermerg

Warum sollte der vorausfahrende nicht wissen warum er gebremst hat? Auch wenn es Absicht war, kann er was anderes behaupten und du kannst es nicht beweisen dass es nicht so ist.

Du kannst nicht erwarten dass du jemanden rein fährst und Recht bekommst ^^

Du musst den Sicherheitsabstand einhalten und nicht der vorausfahrende. Der Sicherheitsabstand ist so geregelt dass du als hinterherfahrender im falle einer Vollbremsung noch immer zum Stillstand kommen kannst.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 13:02
@ReiskocherXL

Ich meinte das anders:

Beispiel: Tier über die Straße gelaufen.
Der hintermann kann nicht beweisen, dass da kein Tier drüber gelaufen ist, ja.
Aber der Vordermann kann ja dann auch nicht beweisen, dass tatsächlich ein Tier über die Straße gelaufen ist.

ReiskocherXL  22.08.2018, 13:05
@Mthrlovermerg

Warum hat dann der Vordermann gebremst?

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 13:06
@ReiskocherXL

Versicherungsbetrug?

Könnte ihm der hintere ja genauso vorwerfen, dann müsste der Vordermann wieder beweisen, dass es nicht so ist und und und. Irgend eine Ausrede gibts immer..

ReiskocherXL  22.08.2018, 13:08
@Mthrlovermerg

Es ist noch immer der Sicherheitsabstand der dich verfolgt, da kannst du sagen was du willst.

Mthrlovermerg 
Beitragsersteller
 22.08.2018, 13:24
@ReiskocherXL

Klar, streite ich nicht ab, aber ihn würde dann evtl. Versicherungsbetrug und/oder Bremsung ohne triftigen Grund verfolgen :D

Versteh mich bitte nicht falsch, ich versuche nicht recht zu haben, ich wollte nur wissen "was wäre, wenn".

ReiskocherXL  22.08.2018, 13:45
@Mthrlovermerg

Das kannst du nicht bezeugen da du den Unfall verursacht hast aufgrund vom mangelnden Sicherheitsabstand. Man geht davon aus dass die Person einen gesunden Menschenverstand hat und nicht dazu neigt sich selbst in einen Unfall zu verwickeln.

Gehen wir davon aus, das die Story mit allen Tatbeständen genau so dem Richter vorliegt, dann wird es wohl 50/50 ausgehen.

Alles andere hängt von der Argumentation der Anwälte ab.

Theoretisch könnten beide 100% Schuld bekommen...