Darf man auf Stillgelegten Gleisen gehen?
Ich wollte mal wissen ob es eigentlich erlaubt oder verboten ist auf stillgelegte Gleisen zu gehen.
9 Antworten
Wenn das kein Zugverkehr mehr stattfindet, dann kannst das sicher. Wenn nur der regelmässige Verkehr eingestellt wurde, dann natürlich nicht. Es könnten immer noch Güterzüge oÄ kommen.
Danke! Wenn schom Weichen und Signale weg sind...
da ja immer häufiger diese Strecken beraubt werden , denke ich das man es lassen sollte um zu verhindern das bei Betreten des privaten Geländes hier eine Absicht des geplanten Diebstahls unterstellt werden kann.
http://5vier.de/aktuelles-vermutungen-in-sachen-gleisdiebstahl-44096.html
Solche Fragen sind nicht pauschal zu beantworten. Sie setzen einige Informationen oder Zusammenhänge mehr voraus. Stillgelegte Gleise ist zuwenig Info um darauf sinnvolle Antwrt geben zu können.
Ebenso könnte ich fragen, darf man leer stehende Wohungen einfach so betreten. Das würde voraus setzen dass diese Wohnungen einfach so betreten werden können, also keine verschlossenen Türen den Zugang verhindern oder ein Verbot das Grundstück betreten zu dürfen diese Frage schon vorab klärt.
Gleise verlaufen irgendwo wo gewisse Eigentumsrechte zu beachten sein können. Privatgrundstücke o.ä. Du darfst dich nicht auf die Gleise konzentrieren und alle anderen Zusammenhänge einfach übersehen, nicht beachten.
Ich darf ja auch nicht einfach dein Auto benutzen, nur weil es mal offen irgendwo rumsteht und ich theoretisch damit wegfahren könnte.
Nein! Stillgelegt heißt nicht, dass diese Gleise entwidmet sind! Dass bedeutet, dass darauf durchaus noch unplanmäßiger Zugverkehr stattfinden kann!
Gleis und -bett gehören idR. dem Betreiber. Juristisch gesehen begehst Du Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
§ 123 Abs. 1 StGB (Hausfriedensbruch)
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wo ist da das Haus? Da ist nichts eingefriedet.