UBM Forderungsmanagement - Kontopfändung?
Hallo Zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Und zwar, ich habe vor ca. drei Wochen eine Lohnpfändung der UMB Management GmbH erhalten. Mit einer Forderung um ca. 700,00 EUR. (dazu muss man sagen das ich bis dato hin nicht wusste um was es überhaupt bei der Forderung geht. Aber das ist ein anderes Thema) Nach langem hin und her wusste ich dann ansatz weiße um was es sich handelt. Nun hatte ich bei dem "lieben" Gläubiger angerufen und mit einer etwas unfreundlichen Dame telefoniert. Ich wollte mit Ihr einen vergleich aushandeln um die Rechnung und so weiter einfach zu Zahlen. Darauf hat sich die Damen aber nicht eingelassen und meinte dann, Sie könnte mir wenn Sie alle Daten von den Drittschuldnern hat eine Ratenzahlung anbieten. Aber mehr könne Sie nicht für mich tun. Soweit so gut.
Letzte Woche hatte ich dann einen Brief von meiner Bank erhalten das mein Konto um 678,74 EUR gepfändet wurde und alle Konten gesperrt sind.
Ich hatte dann gestern mit meiner Bankberaterin alles überwiesen.
Nun habe ich grade mit den Herrschaften telefoniert und ihnen gesagt das ich gestern alles per Eilüberweisung bezahlt habe und sie doch bitte mein Konto freigeben sollen, ich würde Ihnen auch per Fax die Überweisungsbelege übersenden.
Dann lachte mich die nette Dame am telefon aus und meinte ja das ist ja viel zu wenig und ich muss das nochmal pauschal zusammen Rechnen, ich denke es kommt noch eine Forderung von ca 178,00 EUR auf Sie zu.
Meine Frage ist jetz? Ist das ganze rechtens? Mal davon abgesehen wie abwärtend mich die Dame behandelt hat.. Ich habe bis heute keine Gesamteaufstellung bekommen, wie viel die Gesamteforderung betrifft. und auch auf mehrmaliges betteln an die Gläubiger Sie sollen es mir doch zusenden. Bekomme ich auch keine Auskunft.
Noch dazu kommt: Sie werden mein Konto erst Freigeben sobald die Gesamtschuld beglichen ist,.. ist ja nicht so als hätte ich noch andere Sachen zu zahlen. Kann mir evtl jemand helfen wie ich weiter vorgehen kann/soll??
Vielen Dank - und vorweg vor ich jetzt blöde Kommentare bekomme - die schulden sind nicht von mir, die wurden "hinterfotzig" auf mich geschrieben...
3 Antworten
Bitte beachte: Auch wenn die Pfändungen ggf. parallel veranlasst wurden, ist so etwas in Ordnung. Allerdings musst du am Ende auch die Gebühren für beide Pfändungsaufträge bezahlen.
Also gut möglich, dass bei der Bank die Gebühren des PfÜB gegen den Arbeitgeber (also die Lohnpfändung) noch nicht dabei waren. Daher nochmal einen genauen Blick auf beide PfÜB werfen. Wobei das eher utopisch ist, dass da 178€ zusammen kommen.
Wichtig ist auch die Angabe im PfÜB, ob es eine Teilpfändung ist.
Sollte sich herausstellen, dass wirklich alles beglichen ist, würde ich ein Fax an das Inkasso richten:
"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich gegenüber meinem Arbeitgeber und meiner Bank zu erklären, dass die Pfändung erledigt ist, da alles beglichen wurde. Sie werden mir zudem unverzüglich den entwerteten Original-Titel aushändigen. Sie haben dafür 7 Tage Zeit. Ich verlange ebenso binnen 7 Tagen die bisher von Ihnen verweigerte detaillierte Forderungsaufstellung zur Prüfung einer etwaigen Überbezahlung. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerungen. Aufgrund ihrer telefonischen Angabe, dass weitere 178€ zu zahlen wären, stelle ich in Aussicht, bei Weigerung folgendes zu unternehmen:
* Strafanzeige wegen Nötigung und versuchten Betrugs
* Beschwerde mit Antrag auf Lizenzentzug beim zuständigen Aufsichtsgericht
* Vollstreckungsabwehrklage mit einstweiliger Verfügung
Ich hoffe, ich war nun deutlich genug."
Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Tatsächlich versuchen einige Inkassos, mit diesen nahezu erpresserischen Methoden frei erfundene Gebühren einzutreiben, die denen gar nicht zustehen.
ich denke es kommt noch eine Forderung von ca 178,00 EUR auf Sie zu.
Wenn dieser Betrag nicht im dem Titel der Pfändung enthalten ist, ist die Forderung nicht rechtens und das Konto muss freigegeben werden. Wende Dich notfalls an das Amtsgericht um eine Pfändungsschutzklage zu erwirken.
Du wirst sicher dann noch ein weitere Forderung der Inkassobude bekommen. In dieser Rechnung muß detailliert aufgeführt sein wie sich die Kosten zusammensetzen, ein Pauschalbetrag geht nicht.
Rufe bitte nie mehr dort an, das macht man bei Inkassobuden niemals, es sei denn man will das erleben was Du ja schon zweimal hinter Dir hast.
Das gilt nicht nur für diese Inkassobude, es gibt da keine bessere.
ja das ist mir schon bewusst. ;) Trotzdem vielen Dank. War eine hilfreiche Antwort :-)
ich frage mich warum du die sache nicht geklärt hast ehe es überhaupt zu einem pfändbaren titel gekommen ist. einfach so kann niemand deinen lohn oder dein konto pfänden das geht nur per gerichtsbeschluss über einen gerichtsvollzieher. der gerichtsvollzieher kann dir eine aufstellung der gesamtschulden geben. diese stehen auch in der pfändungsaufforderung die dein arbeitgeber bzw. deine bank bekommen haben.
weil ich die briefe nie erhalten habe. Es ging so los das mich meine mutter um hilfe gebeten hat bzgl. einer Autoversicherung. Ich habe eingewilligt und sie hatte immer gesagt sie hat es bezahlt. Ende vom lied war das sie nie etwas bezahlt hat und auch alle briefe immer weggeschmissen hat oder sonstiges.. ich weiß es nicht. ich habe vor drei wochen das erste mal davon gehört.. auf die frage hin; ja ich habe meiner mutter gesagt das sie das zu zahlen hat und nein sie wird nichts zahlen weil sie behauptet es wäre nicht von ihr.
die hintergründe interessieren doch garnicht. deine bank bzw. dein arbeitgeber kann dir eine kopie des pfändungsbeschlusses geben, dort stehen auch die daten des gerichtsvollziehers drauf. der ist dein ansprechpartner.
Sie hatten mich gefragt warum ich es überhaupt so weit hab kommen lassen. Darum meine Schilderung - hätte ich das früher gewusst wäre es auch nie soweit gekommen ;-)
Vergiss einfach diese Möchte-Gern-Empörten User hier.
ok, vielen Dank. Ja ich hab schon einiges über diese UMB Gesellschaft gelesen.
aber dacht mir immer, jaja im internet kann ja viel geschrieben werden.. aber stimmt alles eins zu eins.