TVÖD -Urlaubsanspruch im Kindergarten-/krippe/-hort
Hallo Ihr Lieben, ich habe nun eine Frage zu dem TVÖD. Meine neue Dienststelle in einem Kindergarten mit Hort und Krippe wird nach dem TVÖD bezahlt. Ich habe aber erst am 1. Feb.2011 angefangen. Nun rechnete ich mir aus,dass ich nur 26,?? ein paar zerquetschte habe........für dieses Jahr. WIrd dann beim TVÖD aufgerundet?-auf 27Tage oder nicht. Wisst Ihr evlt. wo ich das im TVÖD lesen kann? Ich finde dies nicht. Liebe grüsse Petra
3 Antworten
normalerweise wird der Urlaub gezwölftet und dann mit der Anzahl der Monate mulitpliziert; bei Arbeitsbeginn am 01.02.2011 = 11/12: Wenn die Ziffern hinterm Komma unter 0,5 wird abgerundet, sonst aufgerundet. Der Urlaubsanspruch ist noch vom Alter abhängig: Bis zum 30. LJ 26 Tage; bis zum 40. LJ 29 Tage ab Vollendung des 40. LJ = 30 Tage. Evtl. muss im Hort bzw. Kindergarten noch ein Ferienüberhang mitberechnet werden; dies wird meistens durch eine erhöhte Arbeitszeit errechnet.
Das steht im Bundesurlaubsgesetz: (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Danke sehr,für die schnelle Antwort, ...aber eine spezielle hätte ich noch dazu. Ich bin Teilzeit-5 Tage Woche, gilt dies dann auch?...werde gleich nun Deine Seite anschauen.
Klar gilt das auch für Teilzeitarbeitnehmer.
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Ich hab jetzt nur zufällig nochmal in den thread geklickt.