Tuning absetzbar als KFZ-Kosten?
Moin!
Kann ich als Selbständiger Tuning (z.B. ein Überrollkäfig) als KFZ-Kosten geltend machen?
Gruß, Jens
5 Antworten
Aber sicher!
Allerdings muss für das entsprechende Auto ein Fahrtenbuch geführt werden. In jedem fall - auch wenn Du noch ein Privatauto hast. Ansonsten gild die 1-%-Regelung, die in den meisten Fällen nicht besonder attraktiv ist.
Ein Selbstständiger stellt so eine Frage am besten seinem Stuereberater.
Kommt auf dein Gewerbe an.. wenn Du in Zubehörhandel oder Dein Fahrzeug als mobilen Werbeträger nachweislich nutzen kannst kann es schon sein das das Finanzamt dies anerkennt. Das sollte dein Steuerberater klären denn dafür bekommt er schließlich entsprechende Kohle.. Das heist aber auch das dein Fahrzeug auf das Gewerbe zugelassen ist oder bestandteil des Betriebsvermögens ist was unterm Strich nicht lohnt und beim Verkauf Mehrwertsteuer sowie die gesetzliche Haftung bzw Gewährleistungspflicht entsteht.. Deine Steuerberater soll das mal durchrechnen denn er kennt diene persönlichen Gegebenheiten. Joachim
Nur wenn Du das Tuning für die Selbstständigeit brauchst, das muss aber ein erstaunlicher Job sein. Ansonsten fährt ein ungetunter Firmenwagen auch gut genug.
nein, natürlich nicht.
man kann nunmal nicht jeden schwachsinn absetzen.
oder anders gesagt: auch ohne überrollkäfig wäre dein auto bis zum arbeitsplatz gekommen
man wäre auch mitm Fiat Uno zur Arbeit gekommen und man braucht keinen Porsche..
Jaaaa, aber nicht so sicher wie mit nem Käfig wenn zwischen seinem Zuhause und seiner Arbeit der Nürburgring liegt ^^
Wenn du dich nicht gerade als Tuningfirma selbständig gemacht hast dann nicht.