Kann ich die HU/AU Nachuntersuchung überall durchführen lassen? Bundesland-Begrenzung?

4 Antworten

Also zuerst mußt du eine Einreisegenehmigung nach Bayern beantragen.

Bayern ist halt Bayern, nicht umsonst heißt es BRD (Bayern u. Rest Deutschland)

Hierzu benötigst du u.a. eine Lebensbescheinigung, welche beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt beantragen kannst.

Beim Straßenverkehrsamt ist vorsorglich ein internationaler Führerschein zu beantragen.

Vergesse auch nicht vorher die Währung zu wechseln. Dies könntest du vor Ulm in irgendwelchen Wechselstuben tun.

Bedenke hierbei die verkürzten Öffnungszeiten außerhalb NRW´s.

Bei HU Nachuntersuchungen aus NRW ist zu bedenken, dass mit einer Vollabnahme in Bayern zu rechnen ist, da diese dort fortschrittlicher sind.

Vor Einreise nach Bayern sollten auch die Sprachkenntnisse überprüft werden. Nötigendenfalls sich ein Wörterbuch Bayrisch - Deutsch kaufen.

Für die zollrechtlichen Angelegenheiten sollte bei einer Spedition vor Ort nachgefragt werden, z.B. bei der Firma Schenker.

P.S. sicher kannst du bei jeder x-beliebigen Prüfstelle eines Anbieters in Deutschland zur Nachuntersuchung gehen, z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV-Süd, TÜV-Nord etc.

Gruß aus COE

Rechtsgrundlage für die HU/AU/AUK/GWP- Untersuchungen ist § 29 StVZO. In der Nr. 4 der Anlage VIII StVZO wird eindeutig festgeschrieben, dass diese Untersucheungen nur durch solche Stellen durchgeführt werden dürfen, die die Vorschriften der Anlage VIIId StVZO erfüllen. Also jede Stelle, unabhängig vom Standort, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dürfen Untersuchungen und Nachuntersuchungen durchführen. Das Gesetz gilt für das gesamte Bundesgebiet. Du kannst also in Berlin wohnen und im Passau zum TÜV/ DEKRA/ GTÜ usw. gehen und deine Prüfungen durchführen lassen. Für die Nachprüfung hast du 4 Wochen Zeit und der Untersuchungsbericht ist für die Nachprüfung dem jeweiligen Prüfer vorzulegen. Bei großen Prüforganisationen wäre es Zufall, wieder an den selben Prüfer zu gelangen. Also ist es dem Gesetzgeber auch egal, wer und vor allem wo die Prüfungen durchgeführt werden. Sinn dieser Vorschrift ist lediglich, dass eine Bescheinigung (TÜV- Bericht) ausgestellt wird, dass das Fahrzeug in einem verkehrssichern Zustand benutzt wird.

Ruf doch mal beim Strassenverkehrsamt an, da bist du auf der sicheren Seite. Aber das muss gehen. Mir fällt ein, wir waren auch bei der Decra im anderen Bundesland, wohnen an der grenze Niedersachsen / Bremen. Geht also !!!

Das ist egal, du kannst bei jeder zugelassenen Prüfstelle in der BRD die TÜV/AU untersuchung machen lassen.

Wenn Du also in Kiel wohnst und gerade in Freiburg urlaub machst, kannst Du in Freiburg zum TÜV gehen.

Ahauser 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 18:27

Und das gilt auch für Nachuntersuchungen, also wenn ich die TÜV Gebühr bereits entrichtet habe? ICh dachte das könnte Probleme geben Tüv Nord in NRW, Tüv Süd in Bayern.

siggibayr  15.08.2013, 11:22
@Ahauser

Eine Nachuntersuchung kostet neu, du kannst also die Gebühr nicht bezahlt haben, wenn die Nachprüfung noch gar nicht stattgefunden hat.