TÜV Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig bezahlt?
Ich habe nächste Woche Dienstag meine theoretische Führerscheinprüfung. Den Termin haben mein Fahrlehrer und ich letzte Woche Mittwoch gemacht als mein Führerscheinantrag beim TÜV durch war.
Heute Nachmittag habe ich jetzt per Post die Rechnung für die Prüfungsgebühren (theoretisch+praktisch) erhalten. Dort steht drin das ich den Betrag mindestens 14 Tage vor Ablegung der Prüfung überweisen soll. Da die Rechnung erst am 16.03 geschrieben wurde und mein Termin nächste Woche ist ist das ja nicht möglich.
Nun ist meine Frage wenn ich morgen im Laufe des Tages zur Sparkasse gehe und die Überweisung in den Überweisungsautomaten stecke so das es Montag direkt abgebucht wird kann ich dann trotzdem Dienstag die Prüfung machen auch wenn das Geld noch nicht da sein sollte, indem ich z.B. den Kontoauszug mit der Überweisung vorlege?
1 Antwort
Im Zweifel würde ich bei eurem TÜV konkret nachfragen, wie streng es gehandhabt wurde. Ich kann von "meinem" sagen (gleiche Regeln), dass die Prüfung gemacht werden durfte, wenn man den Einzahlung bzw. Überweisungsbeleg vorgelegt hat und es aufgrund von Zeit nicht mehr möglich war diese 14 Tage einzuhalten. Es wurde sowieso jedem empfohlen einen Beleg mitzubringen, falls mal ein Fehler in den Papieren entstanden ist.
Ich werde morgen jetzt erst einmal meinen Fahrlehrer anrufen und ihn fragen. Dann ggf. überweisen oder beim TÜV nachfragen ob ich es falls das nicht möglich wäre es dann am Dienstag in Bar zu bezahlen.