TÜV ohne Innenraum Verkleidungen

5 Antworten

Die HU ist eine Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit, demnach kommt das darauf an, wenn Du blanke Türen hast, die scharfkantig und unverkleidet sind, dann interessiert das schon. Siehe §30 StVZO: Beschaffenheit der Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Wenn der Prüfer in den demontierten Verkleidungen eine solche Gefahr sehen kann, dann ist es ein erheblicher Mangel.

Bei ausgebauten Sitzen stimmt die Sitzplatzanzahl in Feld S Deiner Zulassungsbescheinigung nicht mit Deinem Fahrzeug überein, das ist ebenfalls ein erheblicher Mangel, da der Zustand und die Vorschriftsmäßigkeit des Sitzes nicht beurteilt werden kann.

Trotzdem mag es sein, daß es Prüfer gibt, die das (aus Unwissenheit / mangelnder Berufserfahrung) übersehen, denn das sind ja keine alltäglichen Mängel.

Den Verstoß gegen §30 StVZO (Gefährdung der Passagiere durch fehlende Verkleidung) kann auch die Polizei bei einer Konrolle ahnden.

Der Prüfer sollte zumindestens die Gurte hinten prüfen können. Wenn diese jedoch mit ausgebaut wurden, muss die Anzahl der Sitze in der Zulassungbescheinigung durch TÜV bzw. Dekra geändert werden.

Die Türverkleidung sollte den Prüfer nicht interessieren, solange kein Verletzungsrisiko besteht und sich die Tür von innen öffnen lässt.

Was innen ist juckt den TÜV nicht. (Solange Tacho da ist)

Veneficium06  11.01.2015, 20:37

Ok Gurt und Airbag (solange sie zur Grundausstattung des Fahrzeuges gehören) müssen da sein.

TransalpTom  11.01.2015, 19:54

Falsch, Siehe §30 StVZO !

Ja es ist erlaubt auch ohne diese Dinge bekommt dein Auto TÜV

Sollte klappen.