kann der tüv prüfer mein auto stilllegen?

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JEIN !

3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.4
Mängel
fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen,
so sind diese im
Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu
entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen
; § 5 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,
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Auf dem HU Bericht wird Dir die Weiterfahrt untersagt, was Du daraus machst liegt natürlich in Deiner Verantwortung.

Der Prüfer / Prüfingenieur hat die Zulassungsstelle zu benachrichtigen, diese entscheidet dann i.d.R. dass das Fahrzeug "von Amtswegen" stillgelegt wird. (Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle ist kein technischer Sachverständiger und wird dann entsprechend der Beurteilung durch den Sachverständigen / Prüfingenieur handeln).

Je nach Vereinbarung zwischen Prüforganisation und Zulassungsbehörde entfernt ggf auch der Prüfingenieur "in Amtsfilfe" die Zulassungssiegel.

Stillegen darf meines Wissens nach nur die Polizei und das Straßenverkehrsamt.

Wenn das Fahrzeug vom Tüv-Prüfer allerdings als verkehrsuntüchtig eingestuft wird (weil z.B. die Bremsen nicht funktionieren), dann kann der Prüfer die Plakette entfernen und eine Meldung ans Straßenverkehrsamt leiten.

Der Prüfer hat die Verantwortung für sein Handeln. Wäre es unverantwortlich, ein Auto mit massiven Mängeln auf die Straße zu entlassen, dann ist er genau genommen verpflichtet, das zu verhindern.

bei Verkehrsuntüchtigkeit auf jeden Fall, das ist sogar seine Pflicht

Ja, wenn vom Auto eine Gefahr ausgeht, kann der TÜV- Prüfer das Auto Stilllegen.

Ja das ist möglich.