TROTZ ZUSAGE ABSAGE MEINERSEITS

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Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auch ohne einen Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Dazu ist es in Ihrem Fall aber nicht gekommen. Dass Sie beim Vorstellungsgespräch waren, verpflichtet Sie zu nichts. Auch dass Sie nach dem Vorstellungsgespräch nicht abgesagt haben ist bedeutungslos.

Erst wenn Sie auf die Zusage des Arbeitgebers Ihrerseits eine Zusage geben und der Arbeitgeber diesen Umstand beispielsweise mittels einer Zeugenaussage beweisen könnte wäre ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Die Aussagen der Personalerin können Sie getrost ignorieren. Ich würde keine schriftliche Absage schicken, nicht dass der Eindruck erweckt wird, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen wäre.

Wenn Sie aber unbedingt wollen können Sie denen eine Absage (kein Interesse an dem Job) mit gleichzeitigem Hinweis darauf dass kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, schreiben.

Peter Kleinsorge

retrofrage 
Beitragsersteller
 07.06.2010, 21:11

Haben Sie , Herr Kleinsorge, ein Formulierungsvorschlag für mich? Ich habe mir schon was vorformuliet, bin mir nicht so ganz sicher, ob das passt.

Kleinsorge  07.06.2010, 21:55
@retrofrage

Ungefähr so könnte die schriftliche Absage aussehen:

Sehr geehrte Frau XYZ,

bezugnehmend auf unser Telefongespräch vom xx.yy.2010 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen.

Ich bedauere dass es, obgleich kein Arbeitsverhältnis zu Stande kam, Ihrerseits zu Irritationen geführt hat dass ich Ihnen absagen musste.

Da von Ihnen ausdrücklich gewünscht, bestätige ich meine mündliche Absage hiermit noch einmal schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

retrofrage 
Beitragsersteller
 07.06.2010, 22:40
@Kleinsorge

letzte Frage an Sie: bin mit der Personalerin so verblieben, dass ich ihr schriftlich absagen werde. Die Personalerin wartet nun auf die Absage in schriftlicher Form.

Kann es evtl. in der Forderung der schriftlichen Absage mit möglichen Schadenersatzanprüchen ihrerseits zusammenhängen? Hat sie in meinem Fall überhaupt einen Anspruch auf Schadenersatz?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen, Herr Kleinsorge, sehr dankbar.

Kleinsorge  08.06.2010, 05:54
@retrofrage

Ein Anspruch von Seiten der Firma kann nur dann geltend gemacht werden, wenn unterstellt werden kann dass ein Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Die Aufforderung der Personalerin zu einer schriftlichen Absage, halte ich schon für ungewöhnlich.

Die Forderung muss nichts bedeuten, nach der mündlichen Ansage der Personalerin halte ich eine gesunde Portion Vorsicht schon für angebracht, deshalb auch die Feststellung dass kein Arbeitsverhältnis zu Stande kam.

Peter Kleinsorge

retrofrage 
Beitragsersteller
 09.06.2010, 20:12
@Kleinsorge

ich habe im Zusammenhang mit meinem Fall im Internet was von einer Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten erfahren. Demzufolge hätte ich die Personalerin ungefragt von der Problematik mit meinem anderen Nebenjob und damit verbunden von meinem Nicht-Antritt informieren / aufklären sollen, bevor es zu ihrer Zusage gekommen ist. Infolge dieser Verletzung von Aufklärungspflichten können Schadensersatzansprüche seitens der Personalerin ausgelöst werden. Haben Sie mal was von vorvertraglichen Pflichten gehört?

Kleinsorge  10.06.2010, 09:37
@retrofrage

Sie meinen sicher vorvertragliche Pflichten gemäß §311 Absatz 2 BGB.

Ein Schadensersatz wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen könnte in dem Fall gefordert werden, dass der Abbrechende schuldhaft beim anderen das Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat.

Wenn Sie also im Laufe der Bewerbungsphase, insbesondere während oder nach dem Vorstellungsgespräch, den Eindruck erweckt haben sollten dass Sie der Vertragsabschluss nur noch Formsache war, beispielsweise wenn Sie mündlich zugesagt haben, ist es denkbar dass die Personalerin versucht Schadensersatzansprüche gegen Sie durchzusetzen. Das Problem ist allerdings dass die Personalerin dies beweisen müsste.

Wenn Sie wüssten ob die Personalerin so etwas versucht wäre es in Abhängigkeit von den Vertragsbedingungen eventuell klüger den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und sofort wieder zu kündigen, denn dann entfällt jeglicher Schadensersatzanspruch.

Welche Vorgehensweise angezeigt ist, kann ich mit den Informationen die Sie hier gegeben haben nicht wirklich beantworten, da wenn Sie mündlich zugesagt haben sollten, Sie nicht schriftlich absagen sollten, sondern den Arbeitsvertrag unterschreiben und gleich wieder kündigen.

Haben Sie hingegen keinen Eindruck erweckt dass der Vertragsabschluss nur noch Formsache war, dann können Sie schriftlich absagen. Das war auch die Version von der ich bei der Beantwortung Ihrer Frage ausgegangen bin.

Ich empfehle Ihnen sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen (das kostet nicht die Welt) und seiner Einschätzung zu folgen.

Hier noch ein sehr guter, leicht verständlicher, Link.

http://www.ratgeber-recht24.de/RechtlicheFragenderStellenbesetzungTeil2/Abbruchvon_Vertragsverhandlungen.html

Peter Kleinsorge

retrofrage 
Beitragsersteller
 11.06.2010, 01:17
@Kleinsorge

zunächst einmal recht herzlichen Dank, Herr Kleinsorge, dass Sie sich meiner Sache annehmen. Da ich auch sehe, dass Sie in meinem Fall durchblicken, habe ich eine ergänzende Info zu meinem Sachverhalt zu machen, die eventuell Ihre Frage, ob ich meiner Personalerin jemals zugesagt habe oder nicht, beantworten kann:

Vor der telefonischen Zusage seitens der Personalerin habe ich zunächst einmal Interesse an der Stelle gezeigt. In dem Moment, als die Personalerin mir nach zwei Wochen die erfreuliche Nachricht per Telefon mitgeteilt hatte, dass ich genommen worden bin, habe ich genau in diesem Moment sie sofort über die Problematik aufgeklärt und ihr infolgedessen mitteilen müssen, dass ich von der Stelle leider abspringe muss. Ich habe ihr mündlich nichts zugesagt, sondern vielmehr ihr sofort bei ihrer Zusage klar gemacht, dass zwei Mini-Jobs nicht gehen. Fragen: 1. Ist mit Interesse-an-einer-Stelle-haben aus Ihrer Sicht zu einer Zusage meinerseits bereits gekommen, weil ich z.B. sie über die Problematik nicht rechtzeitig aufgeklärt habe, sondern dies dann gemacht, als die Firma sich für mich entschieden hat? 2. Kann die Personalerin im Nachhinein trotz allem Schadensersatzansprüche geltend machen?

Kleinsorge  11.06.2010, 11:35
@retrofrage

Erste Frage:

So wie Sie es schildern, würde ich nicht davon ausgehen dass Sie schuldhaft schuldhaft beim anderen das Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt haben.

Generell: Dass ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch geht, zeigt immer dass ein gewisses Interesse vorhanden ist den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzunehmen.

Da müsste die Personalerin schon mehr in der Hinterhand haben, um einen Schadensersatzanspruch ableiten zu können.

Zweite Frage:

Versuchen kann es die Personalerin, das ist alleine ihre Entscheidung.

Die für Sie spannenden Fragen sind:

  1. Droht die Personalerin nur, oder macht sie tatsächlich eine Schadensersatzforderung geltend?

  2. Wenn ja: Mit welchen Argumenten macht sie die Schadensersatzforderung geltend?

  3. Kommt ob sie mit Ihrer Forderung durch?

Fazit:

Wenn nicht mehr als das geschilderte war, würde ich an Ihrer Stelle einer möglichen Schadensersatzforderung gelassen entgegensehen.

Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht rechtlich beraten lassen.

Übrigens:

Zwei Minijobs zusammen sind möglich, falls das durchschnittliche Monatseinkommen beider Jobs zusammengerechnet 400 Euro nicht übersteigt und Sie das Arbeitszeitgesetz einhalten können.

Peter Kleinsorge

retrofrage 
Beitragsersteller
 12.06.2010, 06:03
@Kleinsorge

DH .... vielen vielen Dank nochmal, dass Sie , obwohl Sie mich nicht persönlich kennen, mich einfach super beraten haben. Es sollten mehr Menschen von Ihnen in diesem Forum geben. WEITER SO!!!

Ja mei. Da musst Du jetzt durch. Sage ihnen schriftlich ab und gut ist es. Ich habe schonmal kurz vor einem Vorstellungsgespräch den Termin sausen lassen, weil der Lohn auch zu gering war, den mir die Arbeitsvermittlung für den Betrieb genannt hat.

Wenn dir der Lohn zu gering war und du deshalb sogar absagst - warum verlangst du nicht einfach das doppelte?! Entweder wollen sie dich dann von sich auch nicht mehr - oder vielleicht gehts ja doch auch mit mehr Kohle. In so einer Situation kannst du nur gewinnen!!!

Nein, nur weil du eine Zusage hast, bist du nicht verpflichtet diesen Job zu machen.

huegelchen  07.06.2010, 20:19

Aber ne Absage ist besser als sich nicht zu melden. Das gehört sich einfach nicht!

retrofrage 
Beitragsersteller
 07.06.2010, 20:21
@huegelchen

abgesagt habe ich ja - und zwar am Telefon.

Lügenkonstrukte sind nie gut. Eigentlich steht es dir bei jedem üblichen Arbeitsvertrag zu im Rahmen der Probezeit (oder auch davor) zu kündigen, Gründe spielen da keine Rolle. Warum also lügen?

Es gibt auch ein Sprichwort im Leben: man sieht sich immer mehrfach. Vielleicht hättest Du in ein paar Jahren bei denen ein ganz anderes besseres Angebot bekommen? Dann würde es sich rächen wenn man sich dann dran erinnert daß man quasie "verfeindet" ist.

Was das ganze für evtl. Rechte bei Hartz IV etc. bedeutet vermag ich absolut nicht einzuschätzen, diesbezüglich bin ich kein Experte.

retrofrage 
Beitragsersteller
 07.06.2010, 21:05

ich habe sowieso nie vor, bei denen zu arbeiten. Ich sehe meine berufliche Zukunft nicht in so einem Unternehmen. Die Personalerin hat mir zu verstehen gegeben, dass man mich, als potentieller Bewerber, in Zukunft nie mehr berücksichtigen wird (Erklärung ihrerseits zu "negativem Beigeschmack"). Von daher kann auch eine schriftliche Absage nichts mehr retten. Für mich bedeutet der negative Beigeschmack sowieso gar nichts.

AlexGay  07.06.2010, 22:18
@retrofrage

Warum also lügen bei einer Absage? Ich verstehs nicht. Welchen Vorteil bringt dir das.

retrofrage 
Beitragsersteller
 07.06.2010, 22:47
@AlexGay

weil die Personalerin mich während des Vorstellungsgespräch - im Beisamensein von anderen Kollegen- auch gefragt hat, ob ich mit dem Stundenlohn einverstanden wäre. In diesem Moment habe ich mit "ja" geantwortet. Jetzt im Nachhinein musste ich gezwungenermaßen mir eine andere plausible Erklärung einfallen.