Trotz Werkstattbindung das Geld vom Gutachten kassieren

4 Antworten

Zum Begutachten des Schadens musst du die Werkstatt aufsuchen.Was du danach machst ist deine Sache.Ob du den Schaden in der Werkstatt beseitigen lässt oder dich selbst beimachst und versuchst den Schaden weg zu polieren ist oder du überhaupt nichts machst ist allein deine Entscheidung.Allerdings kürzt die Versicherung den auszuzahlenden Betrag etwa um die Ausfalltage da ja keine entstehen oder um einen Mietwagen.

berni01  19.03.2013, 14:05

In welchem Umfang neben dem Fahrzeugschaden auch noch weitere Leistungen erbracht werden (z. B. Mietwagen), hängt vom jeweiligen Versicherer und dem Vertrag ab. Grundsätzlich gilt, dass in der Kaskoversicherung nur der Fahrzeugschaden versichert ist, nicht aber die Kosten eines Mietwagens, Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc. Quelle: http://www.anwalt-ffm.de/rechtsanwalt-frankfurt/verkehrsrecht/verkehrsrecht-unfall-kaskoschaden.php

Peter501  19.03.2013, 15:03
@berni01

Danke,wieder etwas dazu gelernt.War mein Denkfehler.Da ich diese Leistungen bei meiner Versicherung mit drin habe bin ich davon ausgegangen,dass es generell so ist.

Sicher kannst du laut Gutachten oder Kostenvoranschlag den Schaden auszahlen lassen.

Aber es wird nur der Nettobeitrag ausgezahlt. Es lohnt sich daher nur, wenn die andere Werkstatt es mit der Steuer unter dem Nettobeitrag macht.

flatratejayjay 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 13:56

ah okay vielen dank. wusste nicht das es auch mit werksattbindung geht.

Du kannst auf Gutachtenbasis abrechnen, abzüglich 19% Mwst. Beachte aber, hast Du danach noch einen Kaskosschaden an der gleichen Stelle, wird dieser nur schwerlich reguliert werden.

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet.