Erfahrung mit Zahlung von der Unfallversicherung DEVK?

4 Antworten

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Hi xXRedCupcakeXx,

deine Frage lässt sich pauschal schlecht beantworten. Fristen können von Fall zu Fall bzw. Bedingungswerk zu Bedingungwerk unterschiedlich sein. Ich kann auch nicht auf deine Daten zugreifen und dürfte öffentlich auch keine Auskünfte zum Schadenfall geben. Aus deiner Frage geht hervor, dass bei dir das ärztliche Gutachten noch nicht gefertigt wurde. Du solltest dich auf jeden Fall noch einmal an meine Kollegen aus der Unfall-Schaden-Abteilung wenden. Die geben dir gerne Auskunft :-)

Ich wünsche dir auf jeden Fall schon einmal weiterhin gute Besserung!

Viele Grüße

Saskia vom DEVK-Team

Hi xXRedCupcakeXx,

laut deiner AUB (Allg. Unfallbedingungen) gilt folgendes:

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer geltend gemacht worden sein.

...dass ich nach einem Jahr und einem ärztlichen Gutachten, der meinen Behindertengrad festlegt, dass Geld bekommen würde.

Beim Arzt/Gutachter wird nicht der Behindertengrad festgelegt, sondern bei einer Unfallversicherung wird ein evtl. Dauerschaden bzw. eine Invalidität oder auch Teil-Invalidität festgestellt anhand der Gliedertaxe.

Wie lang ungefähr lässt sich die DEVK damit Zeit? Das Geld ist wichtig da ich durch den Unfall im Moment nicht arbeiten kann.

Also bevor du beim Arzt bzw. Gutachter warst, kannst du auch keine Invaliditätsentschädigung erwarten! Bitte unbedingt die og. Fristen einhalten! 

Gruß und viel Erfolg wünscht dir siola55

hallo,

Laut bedingungen kann sich der Versicherer bis zu 24 Monaten Zeit lassen, den Invaliditätsgrad bestimmen zu lassen.

Wenn er vorher abrechnet, dann unter Vorbehalt der Prüfung bis nach 3 Jahren und Rückzahlung der zu viel ausgeschütteten Summe.

Praktischer Fall bei mir in der Firma, 06.2013 schwerer Verkehrsunfall, Invaliditätsbestimmung 07.2015, Auszahlung der Invaliditätssumme für 50% Invaliditätssumme bei Progression 225%, Mitteilung des Versicherers, die Invalidität in 06.2016 z prüfen, hat er nicht gemacht, da die Invalidität nicht abgenommen hat.

Beste Grüsse

Dickie59

Wenn du wegen des Unfalls arbeitsunfähig bist, hast du ja Anspruch auf Krankengeld.

Die Dauerschädigung kann frühestens nach 12 Monaten festgelegt werden. Das ist auch im Sinne des Verletzten. Es wäre ja auch eine Verschlechterung des Zustands denkbar.