Trotz Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung, verlangt mein Anwalt vom Gegenüber, zusätzlich die entstandenen Kosten. Wie kann das sein?
5 Antworten
Wie kann ich das verstehen, da ich als Laie davon ausgehe, dass der Anwalt zum einen durch mich verdient ( Rechtsschutzversicherung) und zum anderen nochmal das Geld von der anderen Partei für sein schreiben verlangt ?
Dann kann ich Dir schon mal sagen, dass Du als Laie das falsch verstehst. Wenn Die Gegenseite auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts erstattet, dann bekommst Du Dein Geld zurück und die Versicherung ihres.
Und wenn der Gegner jetzt nur die Hauptforderung zahlt, dann wird die Versicherung nachfragen, wann denn nun Klage wegen der Kosten erhoben wird. Die haben nämlich auch ein Interesse daran, eine Klärung dahingehend zu erreichen, dass sie schadlos aus der Sache herauskommen, gerade wenn der Anwalt in der Hauptsache erfolgreich war.
Hast Du ein Verfahren gewonnen wo der Gegner die entstandenen Kosten vollständig übernehmen muss?Problematisch wird es erst wenn der Anwalt auch die Versicherung und Dich zur Kasse bittet,und auch beim Gegner abkassiert
Das wäre nicht problematisch, sondern der Regelfall. Ich sehe allerdings schon nicht, dass hier eine Sache gewonnen wurde.
Die Rechtsschutzversicherung geht praktisch nur in Vorleistung. Der unterliegende muss meistens die Kosten tragen. Dann holt auch die Rechtsschutzversicherung sich das Geld zurück.
Hier nochmal die ausführliche Frage:
Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung, von der ich Gebrauch gemacht habe. In dem Anwaltsschreiben an die gegenüberliegende Partei ist aufgelistet, dass die entstandenen Kosten von der anderen Seite getragen werden sollen. Wie kann ich das verstehen, da ich als Laie davon ausgehe, dass der Anwalt zum einen durch mich verdient ( Rechtsschutzversicherung) und zum anderen nochmal das Geld von der anderen Partei für sein schreiben verlangt ?
Die Rechtsschutzversicherung bewahrt dich nur davor, dass du auf dein recht verzichten musst, weil du dir keinen Anwalt und die Prozesskostenvorauszahlung nicht leisten kannst.
Wird dann der Prozessgegner verurteilt, muss er auch deine Auslagen bezahlen. Deine Rechtsschutzversicherung leistet dir gegenüber eigentlich nur einen Vorschuss. Dafür bist du versichert.
Gar nicht.
Du hast halt keine Ahnung und blickst nicht durch. :-)
Kostenübernahme kann dein Anwalt von der Gegenseite ja nur verlangen, wenn ihr etwas gewonnen habt. Warum wiederum sollte in diesem Falle die Rechtsschutzversicherung überhaupt einstehen? Für was? :-)))
Du hast halt keine Ahnung und blickst nicht durch
Aber Du blickst durch?
Kostenübernahme kann dein Anwalt von der Gegenseite ja nur verlangen, wenn ihr etwas gewonnen habt
Nein. Das geht auch schon vorher. Nennt sich zum Beispiel Verzugsschaden.
Warum wiederum sollte in diesem Falle die Rechtsschutzversicherung überhaupt einstehen? Für was?
Wahrscheinlich ist er Versicherungsfall eingetreten!?