Bekommt man das Geld (Selbstbeteiligung) zurück wenn man vor Gericht "gewinnt"?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Wenn ich verlieren sollte, muss ich dann die Gerichtskosten vom Gegner auch übernehmen? Und wenn ich gewinnen sollte, muss der Gegner dann meine Selbstbeteiligung von 150 Euro übernehmen?
3 Antworten
Wenn ich verlieren sollte, muss ich dann die Gerichtskosten vom Gegner auch übernehmen?
ja musst du.
Und wenn ich gewinnen sollte, muss der Gegner dann meine Selbstbeteiligung von 150 Euro übernehmen?
nein muss er nicht denn die selbstbeteiligung musst du zahlen für den anwalt diese bekommst du nicht zurück
die 150 euro selbstbeteiligung allerdings nicht.
Selbstverständlich muss der "Verlierer" auch die Selbstbeteiligung übernehmen!
@KritikMonster bitte informier dich, bevor du so Schwachsinn behauptest!
Woher willst du das wissen dass er die Selbstbeteiligung bezahlen muss für den Anwalt? Du meinst also , dass der RA doppelt abkassiert, einmal vom Gegner und einmal vom Mandanten? Wann warst du das letzte mal in der klapse?
Wenn du gewinnst, brauchst du nichts bezahlen. Dann bekommst du die 150€ wieder.
Genau so ist es. Wenn dein Gegner allerdings vors nächste Gericht ziehen will, musst du nochmal ne Selbstbeteiligung zahlen... So machens die großen Firmen bei Patentverletzung. Bis der Gegner nicht mehr genug Kohle für die Selbstbeteiligung hat^^ Ich weiß ja nicht wegen was du streitest, aber im Normalfall bleibts beim ersten Gericht.
Die Anwaltskosten werden vom Verlierer getragen. Von beiden Seiten