Trotz Magen Darm in die Lebensmittelindustrie?
Hallo Ich habe seit Montag mit Magen und Darm zu kämpfen.. Wie so oft glauben natürlich die Kollegen man hat nix und tut nur so wie in vielen anderen Betrieben das auch der Fall ist Ich arbeite in einer Großbäckerei und gestern hab ich per Whats App eine Nachricht bekommen ob ich nicht arbeiten könnte usw aber auchin einem sehr schlechten Ton!!! Meine Hausärztin hat mich extra krank geschrieben bis ich Ergebnisse von der Stuhlprobe habe Was kann ich machen damit mir einer glaubt und laut diversen lehrgängen macht man sich strafbar wenn man krank zur arbeit geht hat da jemand Eefahrung und kann mir sagen wie ich mich verhalten soll? Mfg
3 Antworten
Ich arbeite in einer Großbäckerei
Als was?
gestern hab ich per Whats App eine Nachricht bekommen ob ich nicht arbeiten könnte
Von wem?
Hast du denn überhaupt die Vorgesetzten über die Art deiner Erkrankung informiert? Dazu bist du unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, weil dann ein Tätigkeitsverbot in Frage kommt.
https://www.aid.de/inhalt/besondere-pflichten-nach-dem-infektionsschutzgesetz-1861.html Tätigkeits- und BeschäftigungsverboteBestimmte Krankheitserreger können sich in einigen Lebensmitteln besonders leicht vermehren. Zu diesen Lebensmitteln zählen:
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
- Fische, Krebse, Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
- Eiprodukte,
- Säuglings- und Kleinkindernahrung,
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage (z. B. Sahnestücke),
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaise, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefe,
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
Wer als Mitarbeiter solche Lebensmittel im Betrieb verarbeitet oder herstellt, muss bei folgenden Symptomen sofort den Arbeitgeber informieren und anstatt zur Arbeit zum Arzt gehen, um sich dort untersuchen und gegebenenfalls krankschreiben zu lassen:
- Durchfall: mehr als zwei Mal pro Tag dünnflüssiger Stuhlgang, oft einhergehend mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber.
- Hohes Fieber mit schweren Kopf- und Bauchschmerzen, evtl. Verstopfung.
- Gelbfärbung der Augäpfel und der Haut.
- Gerötete, schmierig belegte, nässende oder geschwollene Haut oder offene Wunden mit Eiter.
Das IfSG regelt Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote und Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt bei infektiösen Erkrankungen. Nicht mehr mit Lebensmitteln umgehen dürfen Personen, die beispielsweise:
- an Typhus, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
- an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden können,
- die Krankheitserreger wie Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische E. coli oder Choleravibrionen ausscheiden.
Bei Durchfall und Erbrechen sofort den Betrieb informieren
Es besteht die Verpflichtung als Mitarbeiter den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn er
- an einer der beschriebenen meldepflichtigen Krankheiten leidet oder entsprechende typische Symptome bemerkt,
- aus einem Urlaubsgebiet zurückkehrt, in dem ansteckende Infektionskrankheiten weit verbreitet sind,
- infizierte Wunden aufweist,
- an ansteckenden Hautkrankheiten leidet,
- Ausscheider von Krankheitserregern ist.
Unabhängig davon gilt: Wenn du krank geschrieben bist, stehst du für eine Arbeitsleistung nicht zur Verfügung.
- Danke
- Gern geschehen. Dafür ist GF ja schließlich da.
Hssdt Du die Belehrung vom Gesundheitsamt gemacht?
Hast Du. Und wohl noch einiges mehr. Gut!
Dann weisst Du ja, wie Du zu verfahren hast. MIt so was darfst Du natürlich nicht in der Lebensmittelproduktion arbeiten.
Deine unglaublich intelligenten Kollegen sollten das auch wisssen.
Wie Du schon sagst, wer in dem Bereich arbeitet, der ist da drauf geschult und weiß genau, dass man mit so was nicht..
Dass Kollegen und womöglich gar Vorgesetzte das nicht akzeptieren, ist das allerletzte.
hallo ja wir machen jedes Jahr mehrere Schulungen... ja koennte Wetten das meun Chef heut nochmal anruft und nachfragt weil ich meine Ärztin fragen sollte Was soll.ich da nur antworten bin nicht so redegewandt das mein Problem
Dein Chef ist nebenbei bemerkt eion A*
DAS sagst Du natürlich nicht, okay?
Besser so was wie: Sie wissen, dass man rein rechtlich mit so was nicht arbeiten darf, deshalb hat meine Ärztin mich krankgeschrieben.
Wenn ich die Kollegen oder gar Kunden anstecke, kommen wir in Teufels Küche.
Du bist krank geschrieben und bleibst deswegen zu Hause, und das ist im vorliegenden Fall auch richtig so. Dein Chef sollte das wissen.
Leider hab ich nur 2 Daumen, aber die gehen grade alle für Dich hoch!