Make up auf Arbeit
Hallo alle zusammen =) Ich hab da mal eine Frage... hat meine Chafin ein Recht dazu mir zu sagen, welches Make up ich auf Arbeit zu tragen habe? Arbeite im Einzelhandel (kleiner Betrieb) und wir sind nur zu zweit. Ich bin ein sehr heller Hauttyp und trage daher ein sehr helles Make up. Meine Chefin sagte, dass ich krank aussehe.. Ich aber mag das Make up gerne leiden. Sie sagte, ich solle mir ein anderes kaufen, aber das möchte ich nicht! Sie sagte:"Dann trage ab morgen gar kein Make up mehr!" Aber das möchte ich genauso wenig...
Ist es mein Recht einfach mein Make up weiter zu tragen oder kann ich dafür größeren Ärger bekommen? wie kann ich kontern, falls sie mal wieder ezwas negatives sagt? Ich mecker ja schließlich auch nicht über ihren komischen grünen Lidschatten -.-
9 Antworten
Nein, dass darf dir deine Chefin nicht vorschreiben. Außerdem nimmt man nunmal immer die Make up Farbe, die zu Hautton passt. Da kann man nicht beliebig heller oder dunkler wählen, dann sieht es total unnatürlich aus.
Nimm die Kritik deiner Chefin doch einfach zum Anlass, um zu testen, ob du wirklich den richtigen Farbton deiner Haut getroffen hast. Schon die den etwas helleren und etwas dunkleren Ton an uns vergleiche. Lass ich am besten auch von einer Freundin und/oder einer Verkäuferin beraten.
Noch ein Tipp: Ein leichtes Rouge kann auch für etwas Farbe sorgen, damit du nicht krank aussiehst.:D
Dein Chef kann Dir arbeitsrechtlich in Bezug auf Dein Make Up relativ wenig Vorschriften machen. Das haben meine Vorredner schon ausgeführt.
Da Du in einem Kleinbetreib arbeitest hast Du allerdings keinen Kündigungsschutz. Das sollte Dir klar sein, bevor Du den Aufstand probst.
Du kannst ohne Begründung entlassen werden, egal wie lange Du schon dort arbeitest.
Wenn Du mit Kunden arbeitest - ja. Du sollst dann den Betrieb in einem guten Licht darstellen und keinen kranken Eindruck beim Kunden hinterlassen. Versuch mal von Deiner Chefin eine Aufwandsentschädigung rauszuhandeln.
Wenn Du Kundenkontakt hast, solltest Du Dich an die Spielregeln der Gemeinschaft und der Geschäftsgebaren halten. Lange Krallennägel zu. B. sind im Verkauf unmöglich! Ich persönlich mache einen Bogen um Leute, die so aufgebrezelt sind. Das gilt auch für Kleidung. In einigen Branchen ist auch vom Berufsverband ein Make up untersagt. z. b. Labore, OPs, Lebensmittel -Verarbeitung Wer versucht "sein Recht" mit allen Mitteln durchzusetzen hat bei anderen Problemen, wie z.B. Urlaubsplanung, Gehaltserhöhung, Personalbesprechungen ... schlechte Karten.
Ich bin mir nicht sicher. Aber ich denke das geht in deinem Fall zu weit. Allerdings: Gewisse Vorgaben darf der Arbeitgeber durchaus zum "Erscheinungsbild" machen. http://www.refrago.de/Darf_mein_Arbeitgeber_mir_Vorschriften_zur_Dienstkleidung_und_zum_Erscheinungsbild_machen.frage21.html