Tropfende Dusche raubt den letzten Nerv. Muss man das hinnehmen?

2 Antworten

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Hallo fusselchenac,

also erst einmal vorweg: DU musst natürlich überhaupt Nichts zahlen, wenn die Dusche deines Nachbarn tropft.....da hat sich der "Experte" unten wohl bei deiner Frage verlesen.

Grundsätzlich muss der Vermieter erst einmal von dem Mangel erfahren, um tätig werden zu können. Das muss eigentlich der Mieter machen, der den Mangel in seiner Wohnung hat.

Ich würde immer den persönlichen Weg, also den Nachbarn ansprechen, wählen, aber wenn du das auf keinen Fall möchtest, dann  kannst du dich  auch nett und freundlich an den Vermieter wenden. Dieser wird wissen, ob er oder der Mieter (Nachbar) für die Reparatur und die damit verbundenen Kosten aufkommt...... und sich dann auch um Abhilfe kümmern (können/ müssen).

Viel Erfolg!

Muss der Vermieter da tätig werden?

Wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt unter der Rechnungsbetrag unterhalb der vereinbarten Höhe liegt, dann musst Du das zahlen.

Gibt es keine Klausel, dann muss der Vermieter das zahlen

Zunächst einmal sollte der Vermieter schriftlich über den Mangel informiert werden, der dann einen Handwerker beauftragen kann.

Gibt es eine Kleinreparaturkausel?

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MfG

johnnymcmuff

fusselchenac 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 12:59

Hallo johnnymcmuff. Es geht eigentlich nicht darum, wer das zahlen soll. Das Tropfen hört man in meiner ganzen Wohnung. Klar, besonders in der Nacht und wenn es still in meiner Wohnung ist. Ich kann keine Nacht ohne Stöpsel in den Ohren schlafen. Gilt das noch als normaler "WohnLärm", oder kann man verlangen dass das abgestellt wird?