Stromguthaben Aufstockung ALG II?

3 Antworten

Ich bin nicht ganz sicher, kenne mich jetzt nicht 100%ig aus.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es angerechnet wird, denn wenn Du ALG2 bekommst, wird Dir ja auch der Strom vom Amt bezahlt (oder wenigstens mit dem Aufstockungsanteil). Wenn es also ein Guthaben gibt, heisst das, dass das Amt mit Dir zusammen zu viel bezahlt hat, und dieses Guthaben also teilweise (?) anrechnet.

Wie gesagt, ist nur meine Vermutung.... ich kann nicht genau sagen, ob es auch wirklich so ist, wie ich mir das jetzt vorstelle.


isomatte  24.06.2016, 12:06

Der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlt jeder aus seinem Regelsatz,ein Guthaben welches sich also nur auf den Strom bezieht ist kein Einkommen und darf nicht angerechnet werden !

Bei Strom  mußt du nichts zurück erstatten. Nur bei den Heizkosten. 

Wenn dieses aus dem Abschlag für den normalen Haushaltsstrom stammt dann nicht,bezieht es sich auch auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dann ja !

Es sei denn du hast für die KDU - aus deinem Regelsatz selber etwas zugezahlt,weil deine KDU - nicht angemessen ist,dann könntest du vom Guthaben deine Zuzahlung erst mal abziehen.