Trennung: Wer bewahrt den Kinderreisepass auf?
Der Vater möchte den Kinderreisepass unserer Tochter aufbewahren, obwohl der Lebensmittelpunkt bei mir liegt und er Umgang hat. (Er hätte gern die Tochter mehr; wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht)
Ich möchte den Pass lieber bei mir aufbewahren, damit er seine Auslandsreisen mit mir abspricht. Die Tochter ist jetzt fast 2 Jahre.
Wer sollte den Pass aufbewahren dürfen, den er unbedingt beantragen will?
5 Antworten
Um was geht es hier? Um ein kleines Stück Papier oder die Möglichkeit dem Ex Partner eins reinzuwürgen? Es ist doch völlig egal wo der Pass liegt. Ihr solltet zumindest so erwachsen sein, das ihr es schafft miteinander zu reden und Eure Probleme nicht auf den Rücken Eures Kindes austragt. Das kann für die Situation nichts. Was Reisen angeht, sollten sowieso beide Elternteile wissen wo das gemeinsame Kind ist.
Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, wenn sie bei dir lebt, dann ist es normal, dass ihr Pass auch bei dir ist. Warum sollte ihr Pass woanders sein, wo sie gar nicht lebt?! Andererseits - wenn der Vater öfter mit ihr verreist, auch ins Ausland, dann kann es Sinn machen, dass der Pass bei ihm liegt, so dass er ihn nicht immer bei dir holen muss. So wäre das bequemer.
Die vielen Auslandsreisen könnten darauf hindeuten, dass dein Mann kein Deutscher ist. Hast du Bedenken, dass er dein Kind entführen könnte? Dass er sich irgendwann mit deiner Tochter ins Ausland absetzt? Das kann er machen, wenn der Pass bei ihm ist, das könnte er aber ebenso gut machen, wenn DU den Pass hast und er ihn bei dir für eine normale Reise holt.
Meist stellt sich so etwas auch erst später herau. Das soll jetzt aber hier nichts heißen, denn das ist ja immer noch die Ausnahme.
Da Ihr beide das Sorgerecht habt , hat dein Ex auch das Recht den Pass aufzubewahren. Reisen muss er so oder so mit Dir abspraechen ! Alles Andere wäre Kindesentzug und Du könntest ihn anzeigen!
Das ist im Prinzip richtig. Aber die Anzeige nach einem Kindesentzug bringt das Kind noch nicht zurück. Die Frage ist halt, ob so etwas zu befürchten ist.
also er will den erst beantragen? wozu würde ich mich da fragen......
da ihr beide das gemeinsame sorgerecht habt, müsst ihr auch beide unterschreiben so wie ich es grade erlesen habe. wenn du nicht unterschreibst gibts auch keinen reisepass.
Ich würde den Pass ruhig bei dir lassen. Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber nicht das er einfach mal so mit der kleinen ins Ausland verschwindet.
Bei sollcher Befürchtung würde es kein gemeinsames Sorgerecht geben. http://www.kidsaway.de/reisedokumente/kinderreisepass-epass-oder-personalausweis-welches-reisedokument-reise-mit-baby-kleinkind-kind