Transport von Hausrat von Schweiz nach Deutschland

3 Antworten

Da Du Deinen Wohnsitz in der Schweiz behältst, ist das Ganze schwierig! Kleidung und "normaler Reisebedarf" geht als Personal Effects problemlos durch. Aber der Rest...

Die Abfertigung der Waren als Übersiedlungsgut bei einer deutschen Zollstelle ist davon abhängig, dass der neue Wohnsitz - wenn auch nur vorübergehend - in Deutschland genommen wird. /////

Einige Zollbefreiungstatbestände stellen auf den sogenannten "gewöhnlichen Wohnsitz" einer natürlichen Person ab. Ist bei mehreren Wohnsitzen fraglich, welcher davon der gewöhnliche Wohnsitz ist, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Ort abzustellen, an dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Person liegt. Das ist regelmäßig der Ort, zu dem die Person wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen enge Beziehungen hat. (...) Als Nachweise für die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes - die bei der entsprechenden Abfertigung vorzulegen sind - kommen insbesondere in Betracht: --- eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, aus der hervorgeht, wie lange der Beteiligte im Ausland gewohnt hat --- eine Meldebescheinigung, ein Miet- oder Arbeitsvertrag oder dergleichen zum Nachweis der Wohnsitznahme im deutschen Teil des Zollgebiets.>

(beides aus www.zoll.de, "Voraussetzungen und Regelungen - Übersiedlungsgut" und "Was ist ein gewöhnlicher Wohnsitz?")

So sinnfrei es klingt: Du darfst alles andere nur als "Reisemibringsel" im Wert von 300 Euro/Person/Tag einführen, sonst musst Du Abgaben zahlen! Gibst Du hingegen Deinen Wohnsitz in der Schweiz komplett auf, bzw. nimmst den als Zweitwohnsitz und DE als "gewöhnlichen Wohnsitz", sprich Erstwohnsitz, kannst Du alles als Übersiedlungsgut kostenfrei einführen.

Zu beachten ist bei Übersiedlungsgut im Allgemeinen: Wohnsitz im Ausland länger als 12 Monate, alle Waren mindestens 6 Monate in Deinem Besitz und kein Verkauf/Verschenken/Vermieten/Verleihen/usw der Sachen in den nächsten 12 Monaten. (Ob und wie das "in Besitz bleiben" geprüft wird, weiß ich nicht - habe ich in der Praxis noch nichts von gehört. Aber das wäre dann Dein Risiko...).

Servus, ja, du brauchst den Zoll dafür. Zunächst musst Du eine Liste erstellen wo alles drauf steht was den Umzug begleiten soll. Lebensmittel, Zigaretten und Schnaps bitte vor dem Umzug aufbrauchen.

Dann brauchst Du eine Schweizer Ausfuhranmeldung sowie einen Deutschen Import.

Ist schon ein wenig aufwendig, aber eine Spedition macht Dir das sicher.

Viele Grüße

Das wichtigste hätte ich fast übersehen: Natürlich brauchst Du für dein Deutschen Import eine Ab- und Anmeldebestätigung von den Behörden. Wenn ein Auto im Spiel ist musst Du das sofort anmelden, da gibt’s im Nachhinein immer die Größten Schwierigkeiten!!!