Zahlt die Versicherung für Löschwasser-Schäden?
In dem Mehrfamilienhaus in dem meine Mutter wohnte hat es gebrannt. Die beiden Nachbarwohnungen sind komplett ausgebrannt, bei ihr besteht hauptsächlich ein Schaden durch Löschwasser und Rauch. Die Wohnung steht seit Freitag unter Wasser, entsprechend hat sich schon Schimmel gebildet. Die Wohnung ist erst ab heute wieder zur Begehung wieder freigegeben. Vorher musste die Brandursache noch geklärt werden (dazu liegen noch keine weiteren Infos vor).
Jetzt die Frage: Zahlt die Hausratversicherung auch den Schaden der durch Löschwasser entstanden ist. Die Kleidung, das Bett etc. ist ja alles nass und "rauchdurchtränkt". Oder muss man damit rechnen, dass der Versicherungsgutachter sagt, man müsse einfach alles nur durchwaschen, die Möbel reinigen etc...(das Löschwasser ist wie braunes Brakewasser, das Haus von 1800, entsprechend verdreckt war auch der Dachboden).
Momentan gilt das Haus als unbewohnbar.
Hier noch ein kleiner Auszug aus der Hausratversicherung:
Wogegen ist der Hausrat versichert?
Versichert ist Ihr Hausrat gegen Schäden durch:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Fahrzeugen)
Überspannungsschäden durch Blitz bis 1 % der Versicherungssumme (Erhöhung möglich)
Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus nach einem Einbruch oder bei Beraubung
Wasserschaden (Leitungswasser), Sturm und Hagel
Überschwemmung durch Starkregen und dadurch verursachten Rückstau Zudem ist eine Vielzahl von weiteren Kosten abgedeckt wie zum Beispiel Aufräum-, Transport- und Lagerkosten sowie Schlossänderungskosten. Ist Ihre Wohnung auf Grund eines Schadens unbewohnbar, übernehmen wir die Hotelkosten - pro Tag bis 1 ‰ der Versicherungssumme.
3 Antworten
Mich hat das auch interessiert, also habe ich mal in meine Versicherungsbedingungen geschaut. Tatsächlich steht es nicht unter Feuer- sondern Nässeschäden:
"Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung ... oder Wasserlösch- und Berieselungsanlagen ... ausgetreten sein"
Jetzt könnte man darüber streiten ob Löschwasser "bestimmungswidrig" aus einem Löschschlauch kommt. Wohl eher nicht. Aber ich denke schon, dass es trotzdem versichert ist, weil dessen Erwähnung ja sonst unlogisch wäre ;)
Allerdings übernehme ich keine Gewähr dafür, dass es bei Dir auch so enthalten ist. Denn beispielsweise ist es keinesfalls selbstverständlich, dass die Versicherung für Ruß- oder Rauchschäden aufkommt. Die werden meistens als separate Leistung teurerer Versicherungen aufgeführt. Genauso wie Schäden durch Überspannung, d.h. wenn der Blitz beim Nachbarn und nicht bei Dir einschlägt. Andere Fallstricke sind mir aber sonst nicht bei der Hausrat bekannt.
Das Ganze läuft unter Brandschaden. Mit der leitungswasserversicherun g hat das nichts zu tun.
Auch Folgeschäden in anderen Wohnungen fallen darunter. Aber jeder muss seine eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherer untereinander haben ein "Feuerschaden-Regress-Verzichts-Abkommen". Eine Inanspruch nahme des Inhabers der auslösenden Wohnung ist nicht möglich. Es sei denn hier läge Brandstiftung vor.
Wer dann keine Hausratversicherung hat, steht im "Regen"
Feuer ist ein sich selbst ausbreitendes Schadensereignis. Sobald aus dem Kabelbrand ein Feuer wird, ist es auch Gegenstand Versicherung.
Auch Reinigungskosten um den Geruch aus den Textilien zu entfernen gehört zur Schadensregulierung. Das gleiche gilt für notwendige Aufräumungs- und Reinigungskosten.
Hallo Wurmeli!
Mit der Versicherung in Verbindung setzen. Ein Fachmann wird vorbei kommen.
Wichtig sind auch Aufnahmen machen von allen Schäden, von verschiedenen Seiten aus. Beweise sichern. Verursacher wird ja bekannt sein.
Einzelheiten mit Versicherung klären, ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Macht wahrscheinlich schon zum Termin mit Versicherungsfachmann sinn.
Also kurzum tätig werden!!! Lasst Euch von einem Dritten (Anwalt) vertreten, die Kosten trägt in diesem Fall die Versicherung des Verursachers. Das klärt aber eure Versicherung mit dem Verursacher usw.!
Viele ruhige Nächte trotzallem wünscht PC-Eddy
Vielen Dank für die Antwort, eine Hausratversicherung liegt vor. Im Falle eines Kabelbrands ist wahrscheinlich keine klare Schuldzuweisung möglich. Zahlt die Hausratversicherung in so einem Fall denn auch?
Ab wann gelten Möbel und Kleidung als beschädigt. Wissen Sie dies eventuell auch?
Morgen kommt der Gutachter, und die Befürchtungen sind einfach, dass dieser den Schaden durch Löschwasser nicht anerkennt. Vieles konnte nicht sofort evakuiert werden, weil das Haus sofort gesperrt wurde.