Darf ich fremde Traktoren fahren?
Ich habe den Traktorführerschein L bekommen. Ich gehe gelegentlich auf verschiedene Betriebe helfen, da es bekannt von mir sind. Muss ich bzw. der Fahrzeughalter eine Versicherung abschließen für mich oder ist das in meiner Haftpflichtversicherung? Ich bin 17 Jahre und das ist mein 1. Führerschein.
6 Antworten
du darfst jeden trecker fahren für den dein schein gilt.in deiner haftpflicht ist es nicht enthalten wenn dann brauchst extra eine.ein zugelassener traktor ist außerdem versichert sonst kann er nicht zugelassen werden
Natürlich muss der Fahrzeughalter für den Traktor eine Versicherung haben und der Traktor TÜV zugelassen sein, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Mit dem Führerschein Klasse L ist es dann erlaubt, den Traktor auch über Landstraßen zu fahren. Höchstgeschwindigkeit mit dem Traktor alleine bis zu 32 km/h und zusammen mit einem Anhänger 25 km/h.
Auch wenn Du nur gelegentlich aushilfst, sollte der Landwirt dich geringfügig anmelden. Neben der Melde- und Beitragspflicht zur Minijob-Zentrale besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann für Folgen von Arbeitsunfällen auf.
die traktoren gehen mit dem neuen Führerschein bis 40 km/h ind mit Anhänger imernoch 25km/h.
Was ich da tue ist eine Gefälligkeit und bekomme dafür kein Geld. Also brauche ich und er keine weitere Versicherung abschließen ?
Hab ich auch so verstanden. Dennoch: sobald Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde (auch unentgeltlich) helfen, sollte unbedingt daran gedacht werden, sie bei der Berufsgenossenschaft anzumelden und gegen Unfälle zu versichern. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit Bußgeldern rechnen und Unfälle sind ja nun auch nicht ausgeschlossen, nur weil es sich um eine freundschaftliche oder nachbarschaftliche Arbeitshilfe handelt.
Knüppeldick kann es kommen, wenn mal doch etwas passiert, da der Landwirt wird womöglich wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen wird und für Unfallfolgen aufkommen muss. Sollte man schon bedenken, oder?
Die Haftpflichtversicherung des Traktors gilt grundsätzlich für alle Fahrer, die diesen Traktor fahren. Frage aber mal den Landwirt, ob bei dieser Versicherung (bisher) nur bestimmte Personen als Fahrer eingetragen sind. Nötigenfalls muss er in der bestehenden Versicherung Dich auch noch als Fahrer aufnehmen lassen.
Eine andere Frage ist jedoch - was ist, wenn Dir mal ein Unfall ohne Trecker passiert? Du gehst also in die Scheune, um etwas zu holen und knickst mit dem Fuß um? Für solche Fälle muss Dich der Landwirt eigentlich bei seiner Berufsgenossenschaft anmelden.
Jetzt hab ich noch eine Frage.
Wenn ich im schlimmsten Fall jetzt jemanden Tot fahren würde (ausversehen,unfall) würde der Fahrzwughalter dann aich probleme bekommen oder nur ich?
Nein, der Fahrzeughalter bekommt dann in der Regel keine Probleme. Das ist dann erst einmal Sache vom Fahrer (strafrechtlich) und von der Versicherung (entstandene Schäden).
Welche Versicherung bezahlt dann die Schäden ?
Die Haftpflichtversicherung des Treckers.
Jeder Traktor muss haftpflichtversichert sein.Theoretisch,wenn eine Fahrzeughalle / Scheune auf dem Gelände der Ländereien / Äcker,Wiesen,Wald besteht,und kein öffentlicher Weg befahren würde,kann das Fahrzeug unversichert sein.In der Praxis nicht relevant.Also das zugelassene und versicherte Fahrzeug darf von Dir gefahren werden.Ich würde allerdings,wenn Du Nachbarschaftshilfe machst,oder einen Ferienjob,unbedingt ausschließen,das Du privat haften musst.Sei es das Du einen Unfall verursachst,eine Sachbeschädigung begehst ( fahrlässig)oder sonstwie einen Schaden bei Deiner Hilfe verursachst.Lass Dir das unter dem Stichwort Haftungsausschluß und Deiner Tätigkeit und Deinem Namen und Adresse bescheinigen.Wird das abgelehnt,ohne das Du einen Arbeitsvertrag hast,würde ich ablehnen.Unsachgemäß zurückgesetzt,kann ein Schaden von mehreren tausend Tacken entstehen.Beste Grüße
Ich hab jz kein Arbeitsvertrag da es aus einem Gefallen ist und dafür benötigt man keinen Vertrag.
Was passiert wenn ich einen Unfall bauen würde evt. mit Personenschaden ?
Das kann übel sein,da die Haftpflichtversicherung nur den Schaden des Gegners abdeckt.Laß Dir das bitte bestätigen oder es besteht eine Kaskoversicherung.Ich weis wovon ich spreche.Wenn Du weder Kost und Logis( Sachleistungen) noch Taschengeld bekommst,es eine reine Gefälligkeit wäre,könntest du tatsächlich ohne die schriftliche Absicherung auskommen.Aber nur dann.Bedenke,das im Zweifel Aussage gg.Aussage steht.Beste Grüße
Das heißt, wenn er eine Kaskoversicherung hat und ich mache das aus reinem gefallen braucht man nichts weiter abzuschließen und ich kann die Maschinen Sorglos über die Straßen fahre?
Ich denke ja,wenn Du z.B.niemanden mitnimmst.Dann wäre z.B.eine Insassenunfallversicherung sinnvoll.Aus reinem Gefallen wärest Du nicht schadenersatzpflichtig.
Der Traktor muß angemeldet und Haftpflicht versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird. Nur eine Vollkaskoversicherung haftet wenn der Fahrer den Taktor beschädigt. Eine Privathaftpflicht bezahlt keine Schäden an/mit Fahrzeugen.
Das heißt ich brauche keine weitere Versicherung, die bei einem Schadensfall bezahlt?