Traktor mit Personenanhänger

4 Antworten

Bitte keine Antworten wie "man darf auf einem Anhänger keine Personen befördern", die Anhänger sind speziell dafür da der Besitzer fährt damit auch öfters auf offiziellen Veranstaltungen

Diese Antwort bekommst Du aber von mir.

Man kann Umbauen wie und was man will - ein Anhänger bleibt ein Anhänger und auf diesem ist Personenbeförderung nicht erlaubt.

Das Straßenverkehrsamt kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen welche aber an hohe Anforderungen gebunden ist - für ein "Saufgelage" bekommst Du die aber sicher nicht.

Cynox 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 12:46

Die Anhänger haben eine Sondergenehmigung, genau deswegen sind solche Antworten unnötig, und 2. ist das kein Saufgelage sondern eine Betriebsführung :)

Crack  30.04.2015, 12:59
@Cynox

Hast Du Dir diese Ausnahmegenehmigung zeigen lassen? Ich würde das tun, denn so etwas wird nie pauschal erteilt sondern regelmäßig nur für ein bestimmtes Ereignis/Vorhaben. Insofern ist diese Ausnahmegenehmigung also anzuzweifeln - wenn sie überhaupt gibt.

Davon abgesehen darfst Du diesen Zug überhaupt nicht fahren, denn Deine Fahrerlaubnisklasse L sagt aus:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Ist eine Betriebsführung ein landwirtschaftlicher Zweck? Nein.

Im Übrigen solltest Du keine Antworten von vornherein ausschließen nur weil Du sie nicht hören möchtest. Denn offenbar bist Du Dir der Rechtslage und möglicher Folgen absolut nicht im Klaren. Bedenke das Du hier mindestens eine OWi begehst, im Falle eines Unfalls machst Du Dich wahrscheinlich auch strafbar.

Cynox 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 13:11
@Crack

Dann fahr ich eben ohne Personen ;)

TransalpTom  04.05.2015, 21:48
@Cynox

ist auch kein landwirtschaftlicher Zweck

wenn die anhänger für den zweck gebaut sind,gibts auch eine tüvabnahme und da steht alles drin wieviel personen befördert werden dürfen,höchstgeschwindigkeit usw.auch der schlepper muss für die zeit versteuert sein,denn es ist keine landwirtschaftliche tätigkeit.die fragestellung kommt etwas spät für den ersten mai,normal muss das vorher geklärt sein.

Der Transport eines solchen Anhängers ist meines wissens nur erlaubt, wenn in diesem Anhänger geeignete fest montierte Sitzgelegenheiten vorhanden sind, welche obendrein noch geeignete Rückhaltesysteme besitzen (Anschnallgurt). Die Anzahl der Passagiere richtet sich an der Anzahl der Sitzgelegenheiten. Ich bezweifle stark das es so eine Beförderungseinheit marke Eigenbau und mit Zulassung überhaubt gibt.

Eine weitere Möglichkeit währe, eine Zugmaschine zu benutzen die Bauartbedingt nicht schneller fährt als 6km/h. Bei Veranstalltung wie z.B. Faschingsumzügen wird die Geschwindigkeit organisatorisch geregelt, da ja auch Fußgänger mit laufen und die Polizei diese Convoys führt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Normalerweise 8 Personen glaub ich

Cynox 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 12:39

Ja normal schon beim Auto etc. aber im Anhänger weiß ich eben nicht.