Vier Personen in einen Dreisitzer erlaubt?! ( Sprinter, Jumper, etc. )

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Das ist verboten und saugefährlich!

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. [...]

erlaubt ist es grundsätzlich AUF PRIVATGELÄNDE ,ABER NICHT AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN ,außer mit sondergenehmigung, z.b.karneval oder andere umzüge

archilles66  03.09.2012, 10:58

genau

Wer hat dir denn den Blödsinn erzählt? Für JEDE Person muß ein Sitz und ein Gurt im Fahrzeug sein, so einfach ist das.

Lonsikov 
Beitragsersteller
 01.09.2012, 12:20

Eben deswegen das kam mir etwas spanisch vor 0o

Der Wagen heißt Dreisitzer weil dort drei Leute sitzen können.... seems legit :D Spaß bei Seite, wenn ihr daran Schuld sein wollt wenn ihr bremst das er / sie unkontrolliert durch den Wagen geschleudert wird und sogar tödlich verletzt werden kann, dann nur zu. Solltet euch aber nicht erwischen lassen, kann viel Geld kosten. :-)

LG

nee nicht erlaubt...