Traktor behindert (mehrfach) morgentlichen Berufsverkehr
Ein Traktor fährt mit 40 kmh über die Landstraße, mitten im morgentlichen Berufsverkehr. Die Autoschlange, die er dabei hinter sich herzieht, ist so lang, dass man das Ende schon gar nicht mehr sehen kann. Da er auf seinem Weg auch an 2 Autobahn Auf- und Abfahrten vorbei kommt, werden natürlich entsprechend viele PKWs behindert. Der Traktor hätte mehrfach die Möglichkeit (hierbei handelt es sich um Parkbuchten, Bushaltestellen etc.), an die Seite zu fahren, um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen, was er aber nicht tut. Somit komme ich persönlich z.B. eine viertel Stunde zu spät zur Arbeit, da das Überholen meist nicht möglich ist bzw. ich zu weit hinten in der Schlange bin. Da dies nun bereits zum 2.ten Mal passiert ist, würde ich gern wissen, ob es möglich ist, diesn Traktorfahrer, wegen Verkehrsbehinderung anzuzeigen.
17 Antworten
Hallo,
der Traktor hätte nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht gehabt,die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um den schnelleren Verkehr eine Durchfahrt bzw. schnellere Weiterfahrt zu ermöglichen. Eine Anzeige ist sinnvoll, eine Entscheidung zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt natürlich den Beamten.
MFG
Gerd
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht: 10 EUR Verwarngeld.
Das Verwarngeld wird aber n den meisten Fällen nicht ausgesprochen, da die Behörden auf Seiten der Bauern stehen, vor allen in ländlichen Regionen wo ich herkomme. Und das finde ich auch richtig so, die Bauern haben es so schon schwer genug, da muß nicht einer einen auch noch anscvhwätzen, weil er zu spät zur Arbeit gekommen ist.
Die Waren (egal ob Fleisch oder Gemüse), die von diesem Landwirt produziert werden nimmst du doch auch gerne.
Hast du natürlich Recht, er könnte Platz machen, Vorgeschrieben ist es aber nicht. Somit bringt eine Anzeige nicht viel.
Warum fährst du nicht in dieser Jahreszeit einfach etwas eher los oder benutzt eine andere Strecke? Jedesmal die Schlange vorbeifahren zu lassen kosten den Treckerfahrer auch Zeit!!!
Der Traktorfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch und hat das Recht die öffentlichen Verkehrswege zu nutzen. Dass sein Gefährt eben langsamer ist, musst du leider hinnehmen. Es steht zwar in der STVO, dass man sich im Strassenverkehr so verhalten muss, dass man niemanden behindert und .....bla, bla, bla. Der Traktor ist aufgrund seiner Bauart keine Rennmaschine. Ich glaube nicht, dass du mit einer Anzeige den erwarteten Erfolg haben wirst. Beobachte das auch hin und wieder, dass sich lange Schlangen hinter einem langsamfahrenden Traktor bilden. Manche Fahrer nutzen Haltebuchten und lassen die Autofahrer vorbei, reihen sich dann wieder in den Verkehr ein. Nicht jeder Bauer macht das. Manche sind stur, hocken auf ihrem Bock und was hinter ihnen abläuft interessiert sie nicht die Bohne. Vorschreiben, wann der Bauer mit seinem Traktor die öffentlichen Verkehrswege nutzen darf, gibt es nicht. Daher empfiehlt es sich, etwas früher zu starten und somit gerät man nicht in den Stau.
Wenn der Traktor wegen jedem PKW in der Parkbucht abwarten würde, käme er auch nicht auf seine Arbeit. Als Landwirt, oder ähnliches muß er auch seinen Aufgaben zeitig nachkommen, daher wird eine Anzeige nicht möglich sein. Traktoren darf man aber normalerweise überholen, ansonsten kann ich dir nur zur Geduld raten und wenn du die Situation kennst mußt du eben früher los. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich auch auf Staus einstellen und dementsprechend zeitig aufbrechen.