Toilettendeckel gerissen.Wer muss die Kosten übernehmen?
Bei uns ist der Toilettendeckel gerissen,es ist durch Abnutzung geschehen,keiner hat sich raufgestellt unsachgemäß benutzt. Muss der Vermieter die Kosten tragen ?
10 Antworten
Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Klausel zu Kleinreparaturen wird das der Mieter übernehmen müssen. Egal ob der Deckel durch eigenes Verschulden gerissen ist oder nicht.
Kleinstreperaturen muss der Mieter übernehmen.
Mehrere Rechtssprechungen haben dies in der Vergangenheit ergeben. Zu solchen Kleinstreparaturen gehören u.a.:
- Bohrlöcher stopfen
- Duschkopf erneuern
- Toilettendeckel auswechseln
- Wände tapezieren/ malern
Verursachte KOsten, die die Wohnungsintegrität betreffen, muss der Vermieter tragen. Z.B.:
- Schimmelentfernung
- Fenstertausch
- Rohrsystem erneuern
- Wärmedämmung
Einen Teil dieser Kosten darf der Vermieter aber auf den Mieter umschlagen.
Kleinstreperaturen muss der Mieter übernehmen.
Nein, das muss er nur dann, wenn es mietvertraglich wirksam vereinbart wäre. Grds. ist der Vermieter für die Instandhaltung und Renovierung der Mietsache zuständig.
Wände tapezieren/malern sind keine Kleinreparaturen.
Kosten für Reparaturen die der Vermieter zu tragen hat dürfen gar nicht, auch nicht teilweise auf den Mieter "umgeschlagen" werden.
Muss der Vermieter die Kosten tragen ?
Ja - es sei denn, er hätte mietvertraglich eine Kleinreparaturklausel der Einzel- und Jahressumme nach begrenzt und damit wirksam vereinbart.
Also lest ihn durch, bevor ihr den Schaden behoben verlangt - so ein WC-Sitz kostet keine 20 EUR und ist kinderleicht zu wechseln.
G imager761
Ich würd einfach einen neunen kaufen gibt es ja schon für ca. 20 euro
Anstonsten mit dem Vermieter sprechen
@Fun1987,
ich denke mal, dass der Mieter die Kosten selbst tragen kann. Eine Klobrille mit Deckel ist ja nun wirklich nicht allzu teuer.