Toilette abgebrochen bei normaler Nutzung wer zahlt den Schaden Mieter / Vermieter?
Ich bin Mieterin , meine Toilette ist mir abgebrochen beim normalen Nutzen zu mir ich bin etwas Übergewichtig aber habe keine 160 Kilo etwas über 100 ich denke das eine Toilette schon etwas her machen muss und an Gewicht tragen muss ich hab gehört (270) mindest Belastbarkeit ich denke das die Toilette nicht richtig Montiert worden ist im normal Fall psssier sowas nicht kann man das prüfen ? Wer muss den Schaden zahlen Lg
3 Antworten
Ich weiß nicht woher du kommst, aber wir hatten mal einen ähnlichen Fall (bin aus Österreich - weiß nicht von wo du kommst - könnte in anderen Ländern anders geregelt sein).
Hier hätte der Vermieter uns nachweisen müssen, dass wir die Toilette unsachgemäß benutzt hätten (wie darauf herumspringen oder so). Da er das nicht konnte, musste er sie bezahlen und eine neue einbauen lassen.
Grüße, Kathi
Ich fürchte dann musst du es auch selbst zahlen!
Man sollte aber auch keine Mietverträge unterschreiben wo so etwas drinnen steht - ist glaub ich auch nicht legal sowas reinzuschreiben. Was ist, wenn die Wohnung/das Haus zusammenbricht? Musst du es dann auch bezahlen, weil es "kaputt gegangen ist"?
Ich würde so etwas sofort vom Mieterschutz prüfen lassen - dafür sind die (in Österreich) schließlich da. Da käme vermutlich heraus, dass dieser Text im Mietvertrag unzulässig ist!
Kathi
Die Toilette ist fest verbaut, somit ist es Sache des Vermieters. 100 kg sollten bei einer Toilette echt nicht ins Gewicht fallen....das muss die locker aushalten
159 Kg hält die freihängende auch nicht ! Zahl mal schön und kauf ein Standklo !
Das Problem ist im Mietvertrag steht wenn etwas kaputt geht sollen wir es selber zahlen aber bei so etwas ist es unverständlich da es nicht mutwillig war !