Tischkreissäge im Keller
Hallo, wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Einen Kellerraum nutzen wir als Hobbyraum und werkeln gern mit Holz. Ein Mieter regt sich darüber regelmäßig auf und es ist kein Gespräch möglich. Gibt es rechtliche Einschränkungen, dass man im Keller nicht sägen darf ?
4 Antworten
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm
schau..ob Deine Frage hier beantwortet wird..ich denke schon, daß, wenn in der Wohnung durch die Tischkreissäge übermäßig Lärm entsteht, daß seine Aufregung zu Recht ist und er sogar die Möglichkeit einer Mietminderung hat.
Aber lies Dir den Link durch..ich habe ihn nur überflogen..
Danke für's Sternchen
Falls es den Nachbarn wirklich stört, kann er sogar die Polizei rufen und sich beschweren. Lärm ist immer so ein Problem. Als zusätzliche Info, es gab sogar schon Fälle wo die Polizei wegen zu lautem Sex vorbeigekommen ist. ;)
solang ihr die spähnen und sonstigen dreck entfernt oder er nicht in anderen leuten keller reingeht oder die geräusche störend sind kann er nichts machen sobald aber etwas davon zutrifft wie das es zu laut ist dann darf er sich beschweren und ihr dürft es nicht weitertuen
Der Mieter regt sich wahrscheinlich über die Lärmemission auf. Ihr müßt bei Euren Holzarbeiten natürlich die Hausordnung beachten und hierbei insbesondere die Ruhezeiten berücksichtigen.
Einschränkungen für Sägearbeiten im Keller kenne ich keine (wenn nicht gerade Leute zersägt werden - schon mal von Blaubart gehört?....)