Tisch kaputt gemacht, was jetzt?
Hallo, habe bei einem Freund seinen Glascouchtisch kaputt gemacht. Ich habe eine Haftpflicht, die das übernimmt. Nur was schicke ich jetzt an die- wenn man ihn reparieren lassen wollen würde, würde man einen Kostenvoranschlag hinschicken- es ist nur so, dass man den Tisch gerne bezahlt bekommen würde. Kassenzettel ist aber nicht mehr da. Was tun? Danke schön.
10 Antworten
Erst mal der Versicherung, am besten mit Bildern melden. Bezahlt wird der eh nicht ganz, sondern lediglich der Zeitwert! Das heißt, wenn der Tisch neu war, wird der ganz bezahlt, sonst nur teilweise. Reparatur wird nur bezahlt, wenn es günstiger kommt, als den Zeitwert zu bezahlen. Dabei ist im Haftungsrecht unerheblich, was der Geschädigte "wünscht" -er ist jedoch nicht verpflichtet, reparieren zu lassen.
Und überhöhte Rechnungen oder Kaufbelege fallen auf. Wir haben solche Rechnungen immer bei einer Preisagentur prüfen lassen und dann entsprechend gekürzt.
ich glaube man bekommt nur die höhe der reparaturkosten, wenn es günstiger ist als der kaufpreis
Schicke den Kostenvoranschlag für die Reparatur hin. Ob für das Geld ein neuer Tisch gekauft wird, ist nicht interessant. Und- mache ein Foto von dem Schaden und schicke das mit ein.
dh
Um das wie mußt du dir jetzt noch keine Gedanken machen. Wichtig ist, dass du den Schaden sofort deiner Versicherung meldest , der Schaden wird erst einmal schriftlich aufgenommen und man wird dir ganz genau sagen, was noch gebraucht wird. Im ürigen wendet sich dann die Versicherung wegen dem Wert des Tisches, sowieso an den Geschädigten. Fotos kannst du ruhig schon mal machen und zum Termin mitbringen. In der Regel wird der Zeitwert des Tisches ersetzt. Der Zeitwird kann über Kataloge ermittelt werden. Die Geschädigten sollen den Tisch auf jeden Fall aufheben - bis der Schaden übernommen worden ist. Es ist gut möglich, dass die Versicherung auch keine Reparatur des Tisches bevorzugt.
also erstmal ersetzt die haftplicht "nur" den zeit wert also was würde der tisch jetzt hach x jahren gebraucht kosten!bsp. 5 jahre gebraucht neu 300€ ca. 100€ entschädigung wenn jetzt die reperatur günstiger ist als der zeitwert dann bezahlt die vers. die reperatur.(frag ihn ob er eine glasversicherung hat und versucht es darüber wenn er eine hat)