Tiere im Studenten-Wohnheim?

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Was bedeutet das denn genau?

Z. B. den Welli oder Hamster im Käfig, die Schlange im Terrarium oder die Guppys im Aquarium.

Und einzelne Kleintiere bedeutet keine Massenhaltung.

Wie ist da die Rechtslage?

Das ist rechtlich völlig in Ordnung. Nur ein generelles Verbot von Haustieren wäre unwirksam.

Obwohl bei Wohnheimen das Mietrecht nicht so greift wie bei Wohnungen.

Lolchen86 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 12:51

Danke, aber fürs Wohnheim lasse ich das mit den Tieren am besten sein, das gibt sonst Ärger mit dem Hausmeister :( Schade :(

anitari  09.10.2011, 14:08
@Lolchen86

Danke, aber fürs Wohnheim lasse ich das mit den Tieren am besten sein

Das wird das Beste sein, auch für das Tier.

Danke für das Sternchen.

In jeder Wohnung ist die Kleintierhaltung (Kaninchen, Meerschweinchen, Goldfische etc.) immer erlaubt. Ihr dürft die "normalen" Tiere halten. Bei Schlangen oder Spinnen wird das wohl anders aussehen.

Es handelt sich um Kleintiere, die man in geeigneten Behältern halten kann. Was ist daran schwierig zu verstehen? - Bei Zweifeln solltest Du Dich mit dem Tierwunsch Deiner Wahl an die Verwaltung wenden.

Hallo, soviel ich weiß sind diese Kleintiere, eigentlich alle Tiere, die man im Käfig halten kann und die nicht frei in der Wohnung rumlaufen. Also zum Beispiel Tiere wie Meerschweinchen, Hasen, Hamster,... die im Käfig leben können darfst du im Studentenwohnheim besitzen.

Was willst du da auslegen? "Käfigtiere" sind erlaubt (müssen auch erlaubt sein), Hund und Katze kannst du vergessen, die wirst du ja nicht in "Behältern" unterbringen ;)