Haltung von Riesenschlangen in Mietwohnung

6 Antworten

Ich denke melden würde ich es trotzdem und ich würde betonen das es sich um eine ungiftige Würgeschlange handelt. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Vermieter deswegen jetzt Probleme bereitet, da sie für einen Menschen ja nicht gefährlich ist.

Capsoni  09.12.2014, 16:35

Sicher das sie nicht gefährlich ist ? Eine Phyton kann ohne Probleme ein Kind töten.

McFly93  09.12.2014, 16:40
@Capsoni

Ich hab das eher auf Einsatzkräfte in einem Notfall bezogen, damit der Vermieter weiß um was für eine Schlange es sich handelt falls die jetzt mal irgendwie ausbrechen würde und der Mieter ist nicht da oder es kommt zu einem Brand und die Schlange entkommt und die Feuerwehr wird behindert, weil sie nicht wissen was das für ein Vieh ist oder so. Zudem geh ich davon aus, dass das Terrarium abgeschlossen ist wie üblich und somit für Kinder unzugänglich und ohne Aufsicht sie ja nicht herausgeholt wird.

TOOOOOOON 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 16:43
@McFly93

Natürlich ich habe 2 schlösser angebracht und es recht dicke scheiben da sie viel kraft hat. Ich habe keine Kinder und die tür zum wohnzmmer ist auch immer zu. Also das sie ausbricht ist eher unwahrscheinlich

McFly93  09.12.2014, 16:48
@TOOOOOOON

Na also, deswegen glaub ich nicht das der Vermieter da jetzt was dagegen hat, wenn du ihm zeigst wie sie "verwahrt" ist und was es für eine Art Schlange ist, außer der Vermieter kann dich auf den Tod nicht abhaben oder hat schlechte Erfahrungen mit Schlangen gemacht

Der Tigerpython fällt nicht unter die Kleintierverordnung und damit müsstest du noch die Genehmigung vom Vermieter haben. In welchem Bundesland wohnst du ?

avaco  14.12.2014, 22:07

Doch fällt er

Im Mietrecht sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden.

Quelle: Wikipedia

Aus rechtlicher sicht gibt es garkein Problem. Aber Zwischenmenschlich ist es natürlich nicht ok seinen Vermieter zu belügen. Der Fragt sich natürlich was sein neuer Mieter noch so für Leichen im Keller hat.

wenn dem vermieter das nicht gefällt

wird er dir das mitteilen

Einfach mal den Vermieter fragen ob das denn gehen würde =)

Kommt immer auf den Vermieter drauf an..:)