Haltung von Riesenschlangen in Mietwohnung
Guten Tag, Ich habe folgende frage: Ich halte einen Tigerpython mit einer Länge von ca. 270 cm Sie ist ein zahmes Tier. Nun bin ich in eine neue Wohnung gezogen wo im Mietvertrag steht das Hunde und Katzen verboten sind. Und alles was über die übliche Kleintierhaltung übergeht gemeldet werden muss. Jetzt kommt der Vermieter in 4 Wochen zur Wohnungsbesichtigung und habe die Sorge das ich wieder rausgeschmissen werde obwohl ein Haus weiter ein Kampfhund gehalten sowie Schildkröten und neben mir eine halbe kaninchenfarm. Zudem ist die Schlange ja hinter schloss und riegel. Und ein Terrarium ist doch ein Möbelstück?! Und sie macht kein Lärm Dreck oder sonst was.
Ich hoffe gute Antworten/Hilfe und keine dummen Kommentare. Danke
6 Antworten
Ich denke melden würde ich es trotzdem und ich würde betonen das es sich um eine ungiftige Würgeschlange handelt. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Vermieter deswegen jetzt Probleme bereitet, da sie für einen Menschen ja nicht gefährlich ist.
Ich hab das eher auf Einsatzkräfte in einem Notfall bezogen, damit der Vermieter weiß um was für eine Schlange es sich handelt falls die jetzt mal irgendwie ausbrechen würde und der Mieter ist nicht da oder es kommt zu einem Brand und die Schlange entkommt und die Feuerwehr wird behindert, weil sie nicht wissen was das für ein Vieh ist oder so. Zudem geh ich davon aus, dass das Terrarium abgeschlossen ist wie üblich und somit für Kinder unzugänglich und ohne Aufsicht sie ja nicht herausgeholt wird.
Natürlich ich habe 2 schlösser angebracht und es recht dicke scheiben da sie viel kraft hat. Ich habe keine Kinder und die tür zum wohnzmmer ist auch immer zu. Also das sie ausbricht ist eher unwahrscheinlich
Na also, deswegen glaub ich nicht das der Vermieter da jetzt was dagegen hat, wenn du ihm zeigst wie sie "verwahrt" ist und was es für eine Art Schlange ist, außer der Vermieter kann dich auf den Tod nicht abhaben oder hat schlechte Erfahrungen mit Schlangen gemacht
Der Tigerpython fällt nicht unter die Kleintierverordnung und damit müsstest du noch die Genehmigung vom Vermieter haben. In welchem Bundesland wohnst du ?
Doch fällt er
Im Mietrecht sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden.
Quelle: Wikipedia
Aus rechtlicher sicht gibt es garkein Problem. Aber Zwischenmenschlich ist es natürlich nicht ok seinen Vermieter zu belügen. Der Fragt sich natürlich was sein neuer Mieter noch so für Leichen im Keller hat.
wenn dem vermieter das nicht gefällt
wird er dir das mitteilen
Einfach mal den Vermieter fragen ob das denn gehen würde =)
Kommt immer auf den Vermieter drauf an..:)
Sicher das sie nicht gefährlich ist ? Eine Phyton kann ohne Probleme ein Kind töten.