Telefondose verlegen - Vermieter verweigert!
Guten Tag :) Ich habe folgendes Problem: Wir haben eine 2-stöckige Wohnung (mein zimmer im oberen Stock), jedoch ist die Telefondose im unteren Stock und das Internet ist einfach viel zu langsam (wir haben bereits alles probiert [auch Powerline]). Nun habe ich mich dazu entschlossen, die Telefondose verlegen zu lassen, jedoch funkt mir da mein Vermieter dazwischen, denn er möchte nicht, dass wir durch die Wände bohren. Nun meine Frage: Darf er das verweigern, wenn wir alle Zahlungen übernehmen und nach dem Auszug alles so bleibt, wie es ist? Haben wir als Mieter das Recht darauf, ohne Erlaubnis zu Bohren?
Danke im Voraus, Marco C.
8 Antworten
Ist es sicher, dass das Internet deswegen so langsam ist, weil Du nicht direkt an die Dose anschließen kannst?
DSL? Und wie schnell sollte Euer Anschluss (Kabel) sein? Hast Du schon mal die Stabilität der Geschwindigkeit über längere Zeit am Kabel gemessen?
Telefondose verlegen:
Es ist völlig egal, wo die Telefondose liegt. Dort ist bei einem DSL-Anschluss der Splitter und vom Splitter geht es in einen Router mit einem oder mehreren RJ45-Ausgängen und/oder W-LAN. Für einen verkabelten Internet-Anschluss ist es nun nicht nötig, dass man die Telefondose versetzt. Die soll ruhig bleiben, wo sie ist. Allerdings könnte es sinnvoll sein, ein Kabel von unten in den Raum zu verlegen, wo schnelles Internet ankommen soll. Dieses kann auch ganz oder teilweise auf Putz geführt werden, also es sind keine Schlitze und Leerrohre nötig, aber das wolltest Du bestimmt auch nicht. Jedoch kann es sein, dass ein oder mehrere Löcher durch Wände gebohrt werden müssen. Da es Dir nicht verwehrt werden kann, dass man eine Wand ggf. auch von beiden Seiten anbohrt, um z. B. einen Schrank aufzuhängen, kann der Vermieter auch nichts dagegen unternehmen, wenn Du eine Wand ganz durch bohrst, um ein Kabel durch zu ziehen. Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, such Dir eine Stelle, wo Du ganz sicher sein kannst, dass Du keine Leitungen oder Kamine anbohrst und mach es so, dass Du die Stelle danach gut tarnen kannst. Möbelstück, Bild oder anderes davor. Wenn Du irgendwann mal ausziehst, entfernst Du das Kabel wieder und verschließt das Loch von beiden Seiten mit Gips, so dass dem Vermieter am Ende auch kein Schaden bleibt. Dann kann er zwar gegen das Bohren sein, aber faktisch nichts dagegen machen. Es wäre auch kein Kündigungsgrund, solange Du keinen weiteren Schaden (Leitungen etc.) verursachst.
solange ihr beim Auszug alles wieder im Originalzustand versetzt kann der Vermieter euch grossartig nichts,
schliesslich dürft ihr ja auch ohne Erlaubnis Nägel und Schrauben in die Wände schrauben bzw. nageln
Der Vermieter darf bauliche Veränderung verweigern. Und in diesem Fall ist es eine bauliche Veränderung.
wie kommst du drauf?
Prüfe einfach noch einmal die Notwendigkeit, denn auch bei uns im Betrieb gehen wir über zwei Etagen problemlos. Zudem sieht es doch nicht prickelnd aus, wenn die Dose im obigen Zimmer auf dem Tisch oder in einer Ecke rumflattert.
Wie wäre es mit einer Aufputz-Verlegung?