Teilzeit-Job reicht nicht zum Leben!
Hi ...Nun traue ich mich endlich den Schritt, weil ich vergeblich nach einem Minijob suche... Ich bin seit Juli letzten Jahres in der Gastronomie als Teilzeitkraft eingestellt & unter dem Strich, bleibt mir insgesamt 610- 633,00 € (kommt darauf an, wie viele Wochenenden etc. ich zusätzlich gearbeitet habe). Die Miete für meine Wohnung beträgt 260 €. Wohngeld bekomme ich auch ( ca. 86,00 €).
Zusätzliche laufende Kosten lauten wie folgt:
61,00 € - Rate, 19,90 € - Internet, ca. 40,00 € Handy-Vertrag, Strom & Gas.
Ich habe wirklich so alles durch: Telefonnummern von Zeitarbeitsfirmen von der Agentur für Arbeit besorgt, Job-Börse (Internet-Seite der Agentur für Arbeit) & meine Stadt.de durchsucht, angerufen, Bewerbungen geschrieben... Nix.
Damals meinte meine Beraterin bei der Agnetur für Arbeit, als ich den Job annahm, da das Einkommen sichtlich wenig ist, könnte ich einen Antrag auf ALG II stellen.
Was kann ich tun, sollte ich ehrlich diesen Schritt in Erwähnung ziehen?
5 Antworten
Es gibt leider immer mehr so genannte Aufstocker, sogar unter den Vollzeitbeschäftigten und auch bei kleinen Selbstständigen. Du hast auf jeden Fall diesen Rechtsanspruch und solange du keinen Zusatzjob hast, würde ich dieses Recht in Anspruch nehmen. Wie willst du auch sonst mit diesem Geld überleben? Es hindert dich ja niemand daran, weiterhin nach etwas Zusätzlichem zu suchen, aber bis dahin musst du doch auch leben?! Also stell diesen Antrag - je früher, desto besser! Und viel Glück bei der Arbeitssuche!
Ich danke euch allen! Verdammt, ich habe echt Existenzängste =(
Natürlich kannst du einen Antrag auf aufstockende Hilfe stellen. Dann musst du selbstverständlich aber auch damit rechnen, dass dich das JobCenter weiter für Vollzeitstellen in die Beratung nimmt. Zur Not musst du diese Teilzeitstelle dann auch wieder kündigen. Du musst auch einen längeren Arbeitsweg akzeptieren.
Zur Berechnung deines Bedarfs wird aber nur die Grundsicherung von 384,00 € und die tatsächliche Warmmiete berücksichtigt. Alles andere ist dein eigenes Vergnügen.
Wenn du ALG 2 beantragst, entfällt dein Wohngeldanspruch. Du solltest also schauen, welche Leistung höher ist.
Ich war gestern beim Job-Center & die haben zu mir gesagt, dass das Wohngeld vorrangig ist. Am 14.03 habe ich jetzt ein Gespräch.
Würde ich an deiner Stelle machen.