Darf der Lehrer mich 45 min nachsitzen lassen für 1 Minute Verspätung?
Hallo, ich gehe zurzeit in die 12te Klasse eines Gymnasiums in Nürnberg. Unsere Klassleitung hat seit ein paar Wochen eingeführt dass jeder der mehr als 30 Sekunden zu spät zum Unterricht kommt 45 min nachsitzen muss (dazu kommen aber auch noch 45 min Mittagspause die abgewartet werden müssen) also eig 90min (von 13 Uhr bis 14:30) in der Schule sitzen. In diesen Stunden werden manchmal irgendwelche Übungen ausgeteilt oder still die Zeit abgesessen. Ist das so legitim? Ich habe gehört dass Lehrer nur Nachsitzen anordnen dürfen damit verpasster Stoff nachgeholt werden kann. Bei 30 Sekunden seh ich dafür aber keinen Bedarf. Und eine „Erzieherische Maßnahme“ ist bei einmaligen 30 Sekunden Zuspät kommen (in der 12ten Klasse wo teils 20 Jährige sitzen) doch wohl auch nicht gerechtfertigt geschweige den sinnvoll... oder?
14 Antworten
Hallo Honigbiene,
laut Schulgesetz in NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) gibt es Nachsitzen nur in der Form, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten:
§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören … Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern,…..
Wenn eure Klassenleitung jetzt die genannte Maßnahme eingeführt hat, dann geht das normalerweise über die Klassenkonferenz. Wenn der Lehrer das in eigener Regie verfügt hat, dann wäre das also vor ein paar Wochen angebracht gewesen, hier eine Klassenkonferenz zu beantragen.
§ 71, Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse……..
(3)An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil;…
Meine Meinung: Für einmaliges Zuspätkommen mit 30 Sekunden ist das Nachsitzen unter den Bedingungen, wie du sie schilderst, nicht gerechtfertigt und auch nicht sinnvoll. Ungeschickt von euch war es, hier nicht sofort bei der Anordnung vor Wochen das zu monieren. Nichts tun und dann zu spät sich zu wehren ist immer ungünstig.
Ihr bzw. eure Eltern organisieren eine Klassenkonferenz, in der das besprochen wird. Dabei müsste dann auch geklärt werden, was sinnvoll ist, wenn Schüler zu spät kommen.
Was ich für sinnvoll halte: Wer zu spät kommt, weist nach, dass er den Stoff der Stunde vollständig mitbekommen hat, indem er ein kurzgefasstes (½ DIN A 4-Seite maximal) inhaltliches Stundenprotokoll als Hausarbeit schreibt, das bewertet wird.
Es ist eine Schulfrage. Was fehlt also? Richtig. Bundesland.
Ich wähle exemplarisch NRW.
§53 Absatz 2 SchulG
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere [...] der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern [...]
Zu beachten ist hierbei, dass eine Verhältnismäßigkeit existieren muss. Nachsitzen darf hier nur angewendet werden, um Schaden auszugleichen und um Unterricht nachzuholen. 45min Nachsitzen aufgrund von 30sek-1min Verspätung ist unverhältnismäßig und verstößt gegen dieses Gesetz. Falls du nicht in NRW wohnst, ist das natürlich nicht gültig. Da müsstest du mal ins Schulgesetz deines Bundeslandes gucken.
Da es sich hier um die Regel zu handeln scheint, wie Du bei einer Deiner Antworten weiter unten schreibst, wurde diese vermutlich eingeführt, weil die Verspätungen zu einer Regel wurden. Stellt man diese ab, greift die andere auch nicht. Also, wie hier schon mehrmals empfohlen: PÜNKTLICH zum Unterricht erscheinen.
dein Lehrer gefällt mir, das ist so okay. in der Berufswelt wird das zu spät kommen von deinem lohn abgezogen.
Und 20 Jähirge (oder meinetwegen auch "nur" 17/18 jähirge schaffen es nicht, pünktlich zu sein? Ihr stellt euch da ein ganz schönes Armutszeugnis aus, ist das doch was was man schon von Grundschülern erwartet.
Ok, es kann wirklich MAL passieren, dass man es nicht schafft. Und bei mal sagt auch keiner was.
Meine Vermutung: es hat bei euch einfach überhand genommen, deswegen wird jetzt rigoros durchgegriffen.
Legitim ist es jedenfalls.