Kriegt man wegenGerichtskasse Schufa? Kann man trzdm in die DVAG?

6 Antworten

Noch ein paar Mal: Du hast ne eidesstaatliche Versicherung abgegeben das steht in der Schufa als negativer Eintrag! Ob dass deinen potentiellen Arbeitgeber stört findest du raus wenn du die Unterlagen abgibst

verreisterNutzer  27.02.2016, 21:45

Die DVAG wie auch jeder andere Finanzdienstleister darf dich weder einstellen, noch dürfte er ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Mitarbeiter (gilt auch für.HGB 84 er) der die EV abgegeben hat aufrecht erhalten. Schlag Dir den Job einfach aus dem Kopf

suzisorglos  27.02.2016, 23:55
@verreisterNutzer

...Genau! Und sei froh darüber - würdest Dir sonst vielleicht den nächsten, noch größeren Schuldenberg aufbauen. Dem Vernehmen nach bestehen dafür jedenfalls beste Chancen bei der DVAG, und so würde aus dem "Traumjob" schnell ein Albtraumjob werden.

gartenkrot  27.02.2016, 22:46

das ist ganz egal ob 3 Jahre oder 30. Such dir nen anderen Job

tiktakt 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 21:50

Die eidesstattliche Versicherung war aber vor Ca 3 Jahren..

tiktakt 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 21:25

Ja ich mach mir 1000 Gedanken weil das ist mein Traum Job... Und ich kanns nicht abwarten..:(

wurzlsepp668  27.02.2016, 21:28
@tiktakt

Die DVAG beschäftigt keine "Mitarbeiter", welche eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben haben ....

Nach 3jahren wird das aber aus dem schukdnerregister gelöscht. Deine schufa müsste somit sauber sein., falls da ein Eintrag hast der aber bedient wurde und auf den Ablauf wartet, dann kann der Direktionsleiter das möglich machen. Also...hast du noch offene Forderungn? Frag mal beim Amtsgericht/Landgericht nach deinen Eintrag im schuldnerregister.

Ekztelaj  04.08.2017, 06:23

der DLeiter kann da helfen in dem er mit der Zentrale spricht, wenn alles erledigt ist! Besorge die eine aktuelle Schufa geh zu ihm hin und rede. meiner Erfahrung nach sind erledigte Schufaeinträge kein großes Hindernis. Ist das Führungszeugnis auch sauber?

TGVB2017  02.08.2017, 10:24

Und wie genau kann der Direktionsleiter einem da helfen?
Also wenn ein erledigter Schufa-Eintrag vorliegt und er quasi "ein gutes Wort" einlegt stellt das kein Problem für einen Einstieg bei der DVAG da?

verreisterNutzer  01.03.2016, 11:39

Nach 3jahren wird das aber aus dem schukdnerregister gelöscht. Deine
schufa müsste somit sauber sein., falls da ein Eintrag hast der aber
bedient wurde und auf den Ablauf wartet, dann kann der Direktionsleiter
das möglich machen. Also...hast du noch offene Forderungn? Frag mal beim
Amtsgericht/Landgericht nach deinen Eintrag im schuldnerregister.

Eine EV wird nicht nach 3 Jahren gelöscht und schon garnicht wenn die Schuld noch nicht beglichen wurde. Nach drei Jahren werden nur Schuldtitel und Haftbefehle gelöscht aber keine EV oder Privatinsolvenz. Irgendwann steht das auch nicht mehr in der Schufa, beeinträchtigt aber auch dann weiterhin den Boni Index

tiktakt 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 23:19

Ich habe noch glaube 900 offen aber was ist wenn ich von meinen Eltern das Geld eintreiben es bar bezahle und kann man es dann löschen lassen?
Aus dem Grund da ich nicht zahlungsfähig war weil ich Schüler war/bin.
Ich meine es geht um meine Zukunft ..:(

verreisterNutzer  01.03.2016, 11:41
@tiktakt

es geht um meine Zukunft ..:(

Deine Zukunft (in der Finanzbranche) hast Du dir vor drei Jahren verbaut.

Bereits seit Jahren versucht die Branche sich selbst und ihren Ruf zu schützen. Angefangen bei der Weiterbildungsinitiative zieht es sich eben auch in die persönliche Situation der "Verkäufer".

Und seien wir doch mal ehrlich: Du trittst als Vermögensberater auf - aber mit welchem vorweisbaren Erfolg!? Dem,  einer Erklärung der eigenen Vermögenslosigkeit... Vergiss es, du hast auf dem Finanzsektor bisher kläglichst versagt.

tiktakt 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 23:31

Ja ich habe ja auch mein Fach Abitur gemacht
Und bin leider gottes wegen einem Gericht verschuldet...-.-!

FreierBerater  27.02.2016, 23:51
@tiktakt

Such' doch bitte nicht die Schuld bei Anderen - Fakt ist, dass du deine Finanzen nicht im Griff hattest, aber künftig Mandanten erklären willst, wie Sie ihr Vermögen mehren sollen...


kevin1905  28.02.2016, 03:54
@tiktakt

Darf ich dir an dieser Stelle vielleicht mal Dale Carnegie und T. Harv Eker ans Herz legen.

Diese beiden Herren bzw. deren Werke sollten dir helfen bei der Stärkung des eigenen Charakters, z.B. in der Ünernahme von Verantwortung für eigenes Handeln.

Dies ist ein elementarer Bestandteil des Erfolgs und er steht in der Persönlichkeitsentwicklung noch vor und über dem Erwerben von Fachkenntnissen.

Finanzdienstleistung basiert auf Vertrauen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.

Überspitzt ausgedrückt: Für ALLES was in deinem Leben passiert, bist alleine DU verantwortlich. Erfolge, sowie Misserfolge. Korrekte aber auch falsche Entscheidungen.

Wenn davon nicht überzeugt bist, gibst du Kontrolle über dein Leben, dein Handeln ab und gibst anderen Macht (metaphorisch).

Ok mehrere Fragen:

  1. Warum willst du für die DVAG arbeiten? Als Vermittler?
  2. Finanzdienstleistung bedingt ein sauberes Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Das ist recht schwammig und jeder Finanzdienstleister hat da unterschiedlich strenge Auslegungen. Manche machen es an der Schufa fest andere nicht. Hab keine wirklichen Verbindungen zur DVAG drum kann ich dazu nichts sagen.
  3. Erzähl mal mehr zur Forderung. Gerichtskasse wären z.B. Gebühren für ein Verfahren, welches du verloren hast.
tiktakt 
Beitragsersteller
 28.02.2016, 03:19

Ja ich hab ein Gericht verloren ..
Deshalb die Kosten..
Und ich bin Schüler konnte es nicht zahlen..
Aber seit dem 08.2015 Zahl ich raten in Höhe von 20 Euro
Seit dem it die Pfändung auf meinem Konto weg

FreierBerater  28.02.2016, 11:38
@tiktakt

900 EUR offen und die Ratenhöhe beträgt 20 EUR...!  Monatlich??? Dann bist du ja in nur 4 Jahren schuldenfrei!   Laß' mich raten, dass du nur deshalb nicht 50 EUR monatlich zahlst, weil ja dein Handyvertrag so teuer ist...   ach, lassen wir das.   ;-(

@ 34 d - Gewerbeordnung:

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,

2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist,

3. der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erbringen kann oder

4. der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde über die versicherungsfachlichen, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Angebotsformen und Leistungsumfang, und rechtlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung besitzt; es ist ausreichend, wenn der Nachweis durch eine angemessene Zahl von beim Antragsteller beschäftigten natürlichen Personen erbracht wird, denen die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen ist und die den Antragsteller vertreten dürfen.