Jahrelang mit Auto über anderen Halter gefahren, Schadenfreiheitsklasse mitnehmen?
Hallo,
mein Stiefvater hat auf seinen Namen zwei Autos angemeldet. Eins davon fahre ich. Das Andere Auto fuhr ich früher jahrelang. Insgesamt fahre ich 10 Jahre (unfallfrei). Jetzt wollte ich mir auf meinen Namen eine neue Vollkasko Versicherung machen auf einen Neuwagen. Die ist natürlich mit Klasse 0 teuer. Habe ich da prinzipiell schon Pech gehabt und muss soviel zahlen oder kann man das irgendwie mitnehmen? Ich weiß, das kann mir meine Versicherung am besten sagen, aber ich weiß ja noch nicht mal wo und ich frage nur grundsätzlich, ob das überhaupt möglich ist. Vielen Dank!
7 Antworten
Mit Zustimmung deines Stiefvaters könntest du die Schadensfreiheitsklasse eines seiner Autos übernehmen. Dabei gelten folgende Regeln: Du kannst nur die Historie ab dem Jahr deines Führerscheinerwerbs übernehmen. Es wird immer die Historie, nicht die Klasse an sich übergeben. Dein Onkel kann die übergebene SF-Klasse nicht mehr nutzen. Du kannst sie (eigentlich) nicht mehr weitergeben, aber das wird oft nicht so streng gesehen. Du behältst die Klasse (ggf. inkl. deiner neuen schadensfreien Jahre) auch bei einem Versicherungswechsel.
Alternative: Ich habe damals von der HUK24 eine sogenannte "erweiterte Zweitwagenregelung" bekommen. Man hat mir also geglaubt, dass ich schon eine zeit lang mit dem Auto meiner Eltern gefahren bin, obwohl die eine andere Versicherung hatten. Dafür gab es dann eine entsprechende Einstufung. Vorteil der Lösung ist, dass dein Stiefvater beide SF-Klasse behalten kann. Nachteil der Lösung ist aber einerseits, dass du diese SF-Klasse als Sondereinstufung nicht zu einer anderen Versicherung mitnehmen kannst (außer auf Kulanz) - du hättest dann nur die tatsächlich in dem Vertrag erfahrene Historie ohne Sondereinstufung und andererseits, dass die SF-Klasse des Zweitwagens deines Stiefvaters nach einigen Jahren verfällt, wenn er sie zu lange nicht (mit einem zweiten Auto) nutzt.
Ja genau - aktuell wäre mit dieser "erweiterten Zweitwagenregelung" max. die Einstufung SF 4 möglich mit einem Beitragssatz von 44% in der KH und 39% in der Vollkasko laut den Voraussetzungen hier in dem Link: https://www.huk24.de/selfservice.do?show=1&ma=true&docid=4747
Mit Zustimmung deines Stiefvaters könntest du die Schadensfreiheitsklasse eines seiner Autos übernehmen...
Nennt sich Rabattübertragung und ist nur möglich, wenn der Versich.nehmer (Stiefvater) auf seine schadenfreien Jahre für immer verzichtet!
Also mit mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei den meisten Versicherern Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 als Führerscheinregelung mit einem Beitragssatz von ca. 60% bis max. 85% in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder besser, je nach Gesellschaft und Tarif.
Einfach mal in einem Versich.maklerbüro sämtliche Möglichkeiten der Einstufung aufzeigen lassen inkl. einer Rbattübertragung vom Stiefvater!
Entweder die Versicherung akzeptiert das so und rechnet dir deine Jahre an oder du übernimmst einen Versicherungsvertrag von deinem Vater. Früher ging das problemlos, wie es heute aussieht kann dir am besten die Versicherung direkt sagen.
Einfach so rechnet das KEIN Versicherer an. dafür muss ein anderer auf diesen Rabatt verzichten.
Grundsätzlich gehören die SF-Klassen ja nicht dem Fahrer.
Mitnehmen (ggf. zurückgeben) kann funktioneren, wenn der Versicherungsnehmer verzichtet, und die Fahrerlaubnis entsprechend lange vorliegt. Ein Überschuss verfällt.
Prüfe als Alternative die ZFR mit Beginn SF-Klasse 4 und 44 % Beitrag, so die aus Coburg.
Der SF-Rabatt ist immer an den entsprechenden Vertrag gebunden. Wenn du diesen mitnehmen willst, muss der bisher berechtigte darauf verzichten. Dabei geht dir in der Regel ein Jahr verloren, das man dir mit der Zweitwagenregelung "geschenkt" hat. Übertragen werden natürlich nur so viele Jahre, die du theoretisch gefahren sein kannst.