Taxi ab wann darf die uhr laufen?
Angenommen ich bestelle ein taxi um vom kunden zum flughafen zu fahren. Abwann darf der Taxifahrer die Taxiuhr starten? Wenn er von seinem Standplatz zum Treffpunkt fährt? Wenn er am Treffpunkt eintrifft? Wenn ich mit meinem Koffer eingestiegen bin, und wir uns auf den Weg zu unserem Ziel machen.
Vielleicht sind welche unter euch, die diesen job schon gemacht haben.
vielen danke
9 Antworten
Sobald er losfährt läuft die Uhr. Allerdings gibt es meist einen Aufschlag für weitere Anfahrten.
Dann werden wir hier im Saarland von allen Taxiunternehmen nur ausgenommen und hinters Licht geführt. :-]
Schließe ich nicht aus... Verlange die Vorschrift ( oder wie dat Teil heißt ) mal von denen... die gucken immer ganz doof ;oo)))
Das Hinterhältige an der ganzen Sache ist ja, daß es im Saarland keine langen Anfahrten gibt. :-}
Du zahlst auf keinen Fall die Leerfahrten... Nur die Besetztkilometer... Daher die Grundpauschale !
Dann danke ich Dir nochmals für diese Information. :-]
In der Taxitarifordnung der Landeshaupstadt München ist es so geregelt, dass der Taxameter erst eingeschaltet werden darf, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrfast über seine Ankunft am Bestellort verständigt darf (Paragraph 2 Abs. 6 Taxitarifordnung Landeshauptstadt München Stand 1.12.2013). Das sieht in der Praxis so aus: Du bestellst ein Taxi, der Fahrer klingelt an der Haustüre und informiert dich über die seine Ankunft, dann läuft er zurück zum Fahrzeug und schaltet das Taxameter ein. Das bedeutet, du hast ein Anrecht darauf, dass du über die Ankunft des Taxis informiert wirst! Anders sieht es bei Vorbestellungen aus: Du bestelltst ein Taxi für z.B. 16:30 Uhr. Der Taxifahrer ist um 16:20 Uhr schon da, darf erst ab 16:30 Uhr das Taxameter einschalten. Er könnte, muss es aber nicht, dich über die Ankunft um 16:30 Uhr informieren (Ich mache es aber bei meinen Fahrgästen trotzdem), darf aber sobald die Uhr 16:30Uhr anzeigt, das Taxameter schon laufen lassen. Das alles kann aber woanders anders geregelt sein. Deshalb sind alle Taxis verpflichtet, die gültige Taxitarifordnung beizuführen und auf verlangen vorzuzeigen.
Ich möchte noch ein Alltagsbeispiel hinzufügen: Der Taxifahrer soll NICHT klingeln, weil z.B. das Baby schläft, etc. In solchen fällen muss der Fahrgast dies auch ausdrücklich bei der Bestellung sagen. Im Umkehrschluss kann der Taxifahrer natürlich den Fahrgast nicht informieren. Das muss dann der Fahrgast selber tun und aus dem Fenster schauen, ob das Taxi da ist. Dann wäre der Taxifahrer wieder berechtigt, bei Ankunft die Uhr gleich einzuschalten.
Es heißt natürlich: ".......über seine Ankunft verständigt hat."
erst bei nach eine Mündliche Vertrag darf der Taxemeter eingeschaltet werden.
beispiel a) der Kunde bestellt ein Taxi (fernmündliche Vertrag).Laut Taxitariforndnung bis ende der Gemeindegrenze leerfahrt. Taxemeter bleibt ausgeschaltet...
bei ankommen der Taxi sag der der Gast zu Fahrer er solle noch warten (mündliche Vertrag).. Taxemeter wird eingesachaltet. oder Der Gast stiegt ein und wartet auf Jemanden---Taxemeter wird eingesachaltet.
oder der Gast legt seine Gepäck in Taxi--Taxemeter wird eingesachaltet
kurz gesagt wenn zwischen der Gast und der Fahrer in irgend eine Form Vertrag zustande kommt ist damit das Taxi belegt bzw. reserviert. Ausgenommen leerfahrten bis an die Gemeindegrenze.
Laut Verordnung in Deutschland darf der Taxifahrer erst dann die Uhr anmachen wenn der Gast sein Ziel genannt hat.Sollte ein Termin zur Abholung des Kunden gegeben sein so hat der Fahrer selbst schuld wenn er 10 oder 20 Minuten Warten muss .Davon ausgegangen der Zentralist eines Unternehmens gibt die Uhrzeit falsch an. Bei Ankunft wird die Uhr dann ausgemacht und der Gesamtpreis ist zu entrichten.Und mal eine bitte wenn Ihr in ein Taxi steigt kommt nicht mit den Sprüchen wie z.B ich kenne den Chef oder mach mal die Uhr eher aus oder sonstwas. Wenn ihr bei Mc Doof was bestellt müsst ihr das auch zahlen.Taxifahrer in festanstellung riskieren den Job wenn sowas raus kommt das man betrügt .Also bitte einfach Bezahlen.
In der Tat ist der Zeitpunkt des Anstellens des Taxameters in der jeweiligen Tarifordnung vorgegeben. Diese ist für den Taxifahrer verpflichtend. Es kann sein, dass die Anfahrt und eine folgende Wartezeit bereits kostenpflichtig ist. In der Regel aber ist der Taxifahrer verpflichtet die Uhr nach Eintreffen am Bestellort anzustellen. In der Praxis bedeutet dies: steigt der Kunde - nach evt. Bescheid geben und Einladen von Gepäck - ohne großartige Verzögerung in das Taxi, wird der Fahrer die Uhr erst jetzt anstellen. Hat der Kunde das Taxi zu einem bestimmten Zeitpunkt vorbestellt, kommt er am Bestellort nicht binnen weniger Minuten aus dem Haus oder trinkt er in einer Kneipe erst seelenruhig sein Bier aus, so stellt der Fahrer entsprechend der Gebührenordnung selbstverständlich bereits jetzt den Taxameter an. Die Gebührenordnung ist durch die jeweils zuständigen Behörden vorgegeben. Ein Verstoß des Taxifahrers gegen diese ist eine Ordnungswidrigkeit.
gute Antwort !
Glaube ich nicht ganz... Bin vor 20 Jahren Taxi gefahren... da mussten wir eine REGEL im Handschuhfach mitführen... Darauf stand... Der Kunde zahlt mit BETRITT des Taxi. Man durfte jedoch einschalten, so man 3 - 4 Minuten gewartet hatte... das macht natürlich keiner, ,weil... wenn der Gast nicht mehr da war... hatte man zethereien mit dem unternehmer... So in der Art...
Glaube jedoch nicht, dass sich da sooooo viel geändert hat.