Sturz auf Rolltreppe in Supermarkt, da es Nass war und es wurde nicht hingewiesen darauf, steht mir schmerzensgeld zu?
Gestern abend bin ich beim betretten eines Einkaufszentrums auf einer Rolltreppe durch nässe ausgerutscht und auf den Rücken gefallen, und habe nun eine Wirbelsäulenprellung.Vor der Rolltreppe war kein Hinweisschild angebracht das es Rutschig ist und es gab auch keinen Teppich an dem Man sich die Schuhe hätte trocknen können.
Direkt danach habe ich eine Mitarbeiterin des Supernmarkt angesprochen und Sie darauf hingwiesen und war in der Notaufnahme, röntgen und Attestt erstellen, in wie weit ist der Betreiber des Einkaufszentrums Haftbar? Beziehungsweise steht mir Schmerzensgeld zu? Und wie sollte ich jetzt vorgehen.
Mit freundlichen grüßen
5 Antworten
Leider hast du nicht geschrieben, woher die Nässe kam.
Hat es draußen geregnet, must du selbst darauf achten.
Wurde vom Reinigungspersonal die Nässe verursacht, kannst du sicherlich dagegen vorgehen.
Sorry, aber jeder weiß, dass eine Rolltreppe in Verbindung mit Nässe und evtl. auch dem falschen Schuhwerk rutschig sein könnte bzw. ist. Auch, wenn da kein Hinweisschild ist. Der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dort besondere Vorsicht walten zu lassen.
Wenn du bei Frost auf einer gefrorenen Pfütze ausrutschst, verklagst du auch direkt die Stadt? Oh Mann. Sorry.
Kannst es versuchen, aber rechne nicht mit hohen Erfolgschancen.
Wünsche dir dennoch eine schnelle und gute Besserung. Sei nächstes Mal vorsichtiger.
Das war nur so als Beispiel gemeint. Also, dass das Schuhwerk auch eine Rolle spielen könnte. Hab den Text an der Stelle ein wenig geändert...
Eine Haftung des Betreibers käme dann in Betracht, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat
Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Rolltreppe schlecht gewartet und aufgrund Abnutzung besonders glatt war oder wenn der Betreiber gewusst hat, dass die Treppe bei regnerischem Wetter gefährlich glatt ist und er trotzdem nichts unternahm.
Du wirst aber eine solche Pflichtverletzung nachweisen müssen. Das wird, wenn nicht ungewöhnliche Umstände vorliegen, praktisch nur unter Einschaltung eines Gutachters gehen,den du erst mal bezahlen musst, und die Kosten bekommt du nur im Erfolgsfall erstattet.
Nein, Schnerzensgeld steht Dir nicht zu. Wenn es draussen geregnet hat, musst Du damit rechnen, dass es auch drinnen nass ist.
Wenn es vorher draußeb geregnet hat dann kannste nix machen. Musste selber aufpassen.
Falsches Schuhwerk ? Ich hatte normale Nike Sneaker an, danke für deine Antwort.