Studienplatzzusage verbindlich?
Hallo Community,
ich habe mich an einer deutschen Universität für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und auch einen Platz bekommen. Mir wurde ein Zulassungsbescheid zugesendet. Ich habe den Immatrikulationsantrag und die anderen Unterlagen fristgerecht zurückgeschickt und die Studiengebühren überwiesen. Das war Mitt August!
Nun habe ich gestern einen Brief von der Univesität bekommen, das es mehr Bewerber als Plätze gibt und ich deshalb keinen Platz bekomme und ich im hochschulinternen Auswahlverfahren nicht in den Studiengang gekommen bin. Die Uni müsste doch schon bei den Bewerbungen selektieren wer einen Platz bekommt und wer nicht, deshalb ist es mir ein Rätsel warum ich aufeinmal doch keinen Platz bekomme.
Ich bin nun ratlos was ich tun soll. Ich habe eigentlich gedacht das mit meinem Zulassungsbescheid und der vollzogenen Immatrikulation ich einen Platz zu 100% sicher habe, so dass ich mich auch nicht um eine Alternative bemüht habe. . Was kann ich tun? Ist es möglich rechtlich dagegen vorzugehen ? Was würdet ihr mir raten ?
Ich bin für jede Antwort dankbar,
6 Antworten
Da kann doch was nicht stimmen. Entweder hat hier die Uni einen Fehler gemacht, z.B. die Adressen oder sonstwas vertauscht oder du hast irgendwas vergessen oder dich vertan. Hast du dich z.B. noch für andere Fächer dort beworben und für diese jetzt den Ablehnungsbescheid erhalten? Am besten rufst du Montag mal im Studiensekretariat an. Denn natürlich hast du den Platz sicher, wenn du dich fristgemäß inkl. aller Unterlagen eingeschrieben hast.
Wenn Du schon einen schriftlichen Zulassungsbescheid erhalten- und Dich fristgemäß immatrikuliert hast sowie die Studiengebühren überwiesen wurden, ist der Studienplatz auch verbindlich. Aber Du hast nach der Studienplatzzusage bislang nur den Antrag auf Immatrikulation weggeschickt. Und darauf hin kam dann die Absage. Demnach bist Du nicht immatrikuliert. Ich weiß, dass es im Nachhinein möglich sein kann, dass aus einem zulassungsfreien Studiengang ein zulassungsbeschränkter werden kann, wenn sich wider Erwarten viel zu viele Interessierte bewerben. Aber in der Form, die Du beschrieben hast, kenne ich es nicht. Nun bin ich kein Rechtsexperte. Dennoch rate ich Dir, gegen diesen jetztigen Ablehnungsbescheid vorzugehen; und zwar mit der Begründung, dass Du bereits eine Zusage erhalten hast. Es wäre auch ratsam, einen Rechtsbeistand hier zu befragen. Aber vorher könntest Du einfach einmal im Studiensekretariat anrufen oder dorthin schreiben und um Aufklärung bitten. Vielleicht ist auch alles ganz anders ;-)
Die Zusage ist rechtsverbindlich und wäre Einklagbar , so kannst Du zum WS mit dem Studium beginnen . Wenn Du unsicher bist, auf der Zusage steht sicher ien Telefonnummer od. e- Mail wo Du nachfragen kannst. Aber normalerweise ist es rechtsverbindlich.
Ja, kannst du. Telefoniere mal mit dem AStA und der Studienberatung. Schreib schonmal zurück, dass du das so nicht akzeptierst und auf dem Platz bestehst.
wenn du einen zulassungsbescheid hast und ALLE einschreiberelevanten unterlagen FRISTGERECHT eingesendet, bzw. abgegeben hast, dann ist die zusage verbindlich!! ...geh am besten mit dem zulassungsbescheid zur uni, handelt sich hierbei vermutlich einfach um einen fehler ....sowas passiert