student - 25 jahre - anspruch auf eigene wohnung?
hi
ich studiere zurzeit, jedoch gefällt mir der studiengang nicht und ich werde daher wohl ein halbes jahr leerlauf haben bevor ich einen anderen studiengang beginne
werde dann sozusagen für kurze zeit arbeitslos sein, durch diese tatsache wird bei mir zuhause wie so oft eine bombe platzen und ich habe solangsam keine kraft und nerv mehr mich mit meinen eltern weiter auseinanderzusetzen
deshalb wollte ich fragen, ob jemand mehr darüber weiß. ich habe gelesen, dass man ab 25 anspruch auf eine eigene wohnung vom jobcenter hat
das ding ist, dass ich noch nie selber geld verdient habe und noch nie was vom staat bekommen habe, habe ich da überhaupt recht auf irgendwas? habe ja nie was eingezahlt
7 Antworten
Grundsätzlich hat JEDER Mensch Anspruch auf eine egiene Wohnung.
Bei dir gibts aber ein Problem. Du wirst ein andres Studium beginnen. Das Amt zahlt aber grundsätzlich eigentlich nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Einfach da halbe Jahr abhängen und Geld kassieren, geht also nicht. : Du bekommst Vermuittlungsvorschläge und musst die annehmen.
Warum also nicht gleich jobben?
danke für die antwort, ich werde mal einen termin beim jobcenter machen
dass man ab 25 anspruch auf eine eigene wohnung vom jobcenter hat
Das hast Du.
"Die Kosten der (neuen) Wohnung müssen angemessen sein. (s.u.) Unter diesen Voraussetzungen kann jeder ALG II Empfänger über 25 Jahre umziehen – mit oder ohne Zustimmung von Jobcenter/ ARGE. Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II,"
http://walko-transporte.de/gefoerderte-umzuege/
Du musst dann allerdings auch drauf gefasst sein, dass Dir Arbeitsangebote vorgelegt werden - Du musst nämlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das weiß ich nun nicht. Frag einfach mal im Jobcenter nach.
jo ich werde einen termin machen, wollte hier eigentlich nur erfahren ob es stimmt, dass es grundsätzlich möglich ist
danke für deine antworten
Gern geschehen.
Einfach ein halbes Jahr Urlaub einlegen, geht nicht. Du wirst dann eben Hartz IV beantragen müssen. Dafür musst du dem JobCenter aber auch zur Verfügung stehen.
Zunächst einmal: Verfügbarkeit ist KEINE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNG für Alg2 und war es auch noch nie.
Dennoch wirst du dir ab Studienbeginn überlegen müssen, wie du die Wohnung, die dir das Jobcenter für die Zeit, in der du exmatrikuliert bist, ggf. zahlt, finanzieren willst, denn mutmaßlich gilt für dich als Student der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II.
Evtl. kann es BaföG werden oder aber Elternunterhalt; falls beides nicht in Frage kommt, könntest du nebenbei jobben.
Grundsätzlich ist jeder erstmal für sich selbst verantwortlich ... such Dir für das halbe Jahr einen befristeten Job .... davon kannst Du Dich erstaml finazieren
wenn Du dann wieder studierst wird Dir sowieso kein Alg2 zustehen, Du solltest Dir also überlegen wie Du Dich dann fianziert (Bafog? Jobben?)
also kann ich das als student sowieso vergessen?
oder bedeutet "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" auch ein 400€ job?