Eigene Wohnung mit 25?

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erstmal musst du dich infomieren über freie wohnungen in deiner nähe u was sie den so kosten, für dich allein steht grad mal eine ein raum wohnung zur verfügung u du musst dann noch zum amt u das mit den besprechen ob sie das machen u ob sie überhaupt zu stimmen, ansonsten musst noch zu hause bleiben, aber ich denke mal schon das du ne wohnung bekommst. der weg bis zur eigene wohnung ist nicht grade leicht, das kann ich dir sagen, das habe ich schon alles hinter mir.

jimmini  04.09.2010, 09:53

Ergänzend fehlen ihm definitiv schon jetzt etwas über 30 Euro (?) zum Existenzminimum. Die ARGE wäre hier der erste Ansprechpartner, die auch unterstützt erstmal Fuß zu fassen. ggf. auch mit nötiger Erstausstattung. LG

Derzeit erhältst Du Aufstockung von der Arge, da Du noch mit den Eltern zusammenlebst. In dem Moment, in dem Du ausziehst, bekommst Du zunächst kein Hartz4 mehr, da das bei Ausbildung ausgeschlossen ist. Du könntest BAB beantragen, dort bekommst Du aber nur etwas, wenn von dort die Notwendigkeit des Auszugs anerkannt werden. Die Regeln sind dabei etwas anders als bei der Arge, erkundige Dich vorher.

Ansonsten kann ich nachvollziehen, dass Du endlich auf eigenen Beinen stehen willst. Ich halte es allerdings für strategisch günstiger, wenn Du erstmal Deine Kraft darauf konzentrierst, die Ausbildung gut abzuschließen. Ist ja nicht mehr so lange.

Anschließend bekommst Du hoffentlich einen Job und kannst den Ämtern Ade sagen. Falls nicht, landest Du wieder bei der Arge und diskutierst dass dann dort.

Ehrlich - ich kann verstehen, dass du keinen Bock mehr hast, bei deinen Eltern zu wohnen. Aber warum muss der Staat Dir irgendwas finanzieren? Und warum "verdonnert" er dich dazu - na klar kannst Du ausziehen, jederzeit, aber dazu musst du halt selber für dich sorgen können...

Und zur Sache: Während der Ausbildung stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - bekommst also eigentlich nix an Hartz IV. Hast Du dich mal informiert, ob du Bafög bekommen würdest? Das hängt z. b. davon ab, ob du eine Erstausbildung machst, aber dazu müsstest Du dich mal beraten lassen. Solltest Du da nix bekommen, kannst Du Wohngeld beantragen.

Enibaby  30.08.2010, 18:43

Es ist nicht richtig, dass das Wohngeldgesetz greift, wenn kein BAB zusteht. Steht diese Leistung dem Grunde nach zu und nur deshalb nicht,weil die Eltenr beispielsweise zu viel verdienen, besteht der Auschluss nach dem Wohngeldgesetz weiterhin, weil es hier eine sogenannte Gesetzeskonkurrenz gibt , die Lücke also nicht durch den Ausschluss von Leistungen durch andere Leistungen gefüllt werden kann.

Also : 3. Ausbildungsjahr ? Vorher noch keine andere Ausbildung oder Studium ? Ausbildung förderungsfähig ? dann greift hier BAB als vorrangige Leistung.. wird diese abgelehnt wegen Einkommen der eltern, dann bestehen nirgends andere Ansprüche. Das ist eben so. Besteht ein BAB Anspruch, dann fallen andere Leistungen ebenfalls weg. Handeltes sich um eien 2. Ausbildung oder Ausbildung nach einem Studium oder einer schulischen Ausbildung könnten Ansprüche auf Wohngeld bestehen. Nun sagst du jedoch, du hast 350 Euro ! .. um Wohngeld zu erhalten, muss dein Lebensunterhalt gesichert sein. Das heisst mindestens der regelsatz der Sozialhilfe = 359 Euro sowie ein teil der Miete der mindestens die Differenz von mögliches Wohngeld zur tatsächlichen Miete betragen muss. Wenn man auf die Beträge niht kommt greift die 88er Regel... das heisst von alledem benötigst du mindestens 88 % um das Wohngeld tatsächlich plausibel zu erhalten.

Ich verstehe gar nicht, wo das Problem ist... Auszubildende bekommen überhaupt kein Hartz IV und deshalb gilt da die Altersgrenze mit den 25 Jahren nicht. Wenn ein Auszubildender in einer eigenen Wohnung lebt, hat er Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und die gibts nicht von der ARGE, sondern vom Arbeitsamt.

Melde dich bei der ARGE und informiere dich. Möglicherweise steht dir bereits jetzt Wohngeld zu. Als Azubi brauchst du nicht bis 25 Jahre zu Hause wohnen.

nenee  28.08.2010, 19:05

Für Wohngeld braucht man ein Einkommen, das etwa in der Höhe von ALG2 liegt.