Jahrelang Strom vom Nachbar mitbezahlt! Verjährt?
Hi, in unserem Haus gibt es 2 ETW... Wie wir (ETW 2) jetzt erfahren haben, laufen seit 12 Jahre 2 Zimmer (Kinderzimmer und Bade/Waschraum mit elekt. Heizung, Waschmaschine und Trochner) unseres Nachbarn (ETW 1) auf unseren Stromzähler! Sehr ärgerlich, weil wir seit 12 Jahren dementsprechend deren Strom mit bezahlt haben!
Gibt es eine Möglichkeit (also rechtlich), zumindest einen Teil des Geld wieder zu erhalten? Vielleicht per Anteil... was der Nachbar im Jahr verbraucht hat per Dreisatz auf die 2 Zimmer berechnen etc?
Mein Nachbar sagt nämlich "Pech gehabt und übrigens... danke!"! Sehr dreist.
Wir sind ein 6 Personen Haushalt und daher ist meinem Vater das nie aufgefallen.... er meinte nur immer "Wir haben den größten Stromverbrauch, den man sich vorstellen kann". Dementsprechend waren wir Kinder immer Schuld ;-)
Vielleicht kann uns jemand helfen. VIELEN DANK!
Liebe Grüße stocksta
6 Antworten
ja es gibt verjährung,fristen kann dir bestimmt ein anwalt sagen,was ich machen würde sofort von elektriker abklemmen lassen und gleich die kabel so abzwicken das der schon gar nicht mehr auf die idee kommt die wieder anzuklemmen und gleichzeitig anzeige wegen betrug gegen unbekannt denn irgendeiner hat das mal gemacht
Wurde damals anscheinend vom Installateur falsch angeklemmt! Leider gibt es den Elektriker nicht mehr (wen wunderts^^)
Leider können wir uns im Moment keinen Anwalt leisten :-/ .... einfach sehr ärgerlich!
Ihr könnt erstmal beim Anwalt nachfragen, was eine Beratung kostet und ihn innerhalb dieser Beratung fragen, wie die Chancen stehen, Geld einzuklagen. Die Beratungskosten müßten drin sein.
Ihr könnt es auch einfach abklemmen, dann hat Euer Nachbar keinen Strom^^
Normal gilt Verjährung von dem Moment an, wo man etwas bemerkt (§199 Abs.1.1 BGB). Daher würde ich Verährung hier nicht annehmen. Eine weitere Frage ist allerdings, wie es mit Haftung wegen der fehlerhaften Installation aussieht (es war ja wohl kein Stromklau).
Selbst im ungünstigsten Fall müssen die ja die letzten 3 Jahre bezahlen, und das sind bei diesen Stromfressern immer noch erkleckliche Beträge.
Stromdiebstahl (vorsätzlich, also z.B. angezapfte Leitung) ist dagegen eine Straftat, da müssten die auf jeden Fall zahlen.
Wie kam das zustande, daß die E-Heizungen über euren Stromzähler laufen? Alte Installation vor eurem Einzug und ihr wurdet nich informiert oder einfach angezapft? In letzterem Fall den Nachbarn anzeigen.
Da würde ich mich auf jeden Fall erkundigen, ich denke ein Fachanwalt wäre der richtige Ansprechpartner, zu erfragen bei der Anwaltskammer oder vielleicht der Verbraucherzentrale?